Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrecht auf Mutterschaftsgeld?

Frage: Anrecht auf Mutterschaftsgeld?

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Hallo! Ich bin ein wenig verwirrt. Habe gestern mit meiner Krankenkasse telefoniert, um mich zu erkundigen, ob ich Anrecht auf Mutterschaftsgeld habe, und wurde abgefertigt mit der Antwort, sie seien dafür in meinem Fall nicht zuständig, Anrecht hätte ich aber grundsätzlich schon, was dann zu Lasten des Bundes gehen würde. Meine Situation: Ich bin Studentin, 13. SSW., bisher über meine Mutter versichert, und arbeite nebenbei zwischen 50 und 70 Std. im Monat. Ich habe ein schwankendes Monatseinkommen, welches die 630,- DM - Grenze häufig überschreitet. Da ich seit 1 1/2 Jahren dieses regelmäßige Einkommen habe, kann ich mir nicht vorstellen, mit einem einmaligen Entbindungsgeld "abgefertigt" zu werden, was mich auch finanziell sehr belasten würde! Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Herzl. Grüße, Vera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Vera, entscheidend ist, ob Sie selbstsändig krankenversichert sind. Da Sie bei der Mutter versichert sind, besteht nur ein Anspruch auf einmalig Zahlung. Wenn Sie über die 630er Grenze kommen, müssten Sie eigentlich selber kk-versichert sein??! Dann besteht auch ein eigener Anspruch. Rufen Sie im Bundesversicherungsamt an, Tel. 0228-6190 Gruß, NB


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