die.chrissy
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in meiner neuen Arbeitsstelle mit 19,5 Stunden, die ich frei verteilen konnte. Weil mein Mann an drei Tagen pro Woche seine Arbeitszeiten so legen konnte, dass er die Kinder morgens versorgt und einmal sogar mittags abholt, verteile ich diese 19,5 Stunden auf Dienstag bis Donnerstag, also auf drei Tage pro Woche mit 6Stunden, 7,5 Stunden und 6 Stunden. Dies ist nicht vertraglich festgehalten, ich musste es für meine Vorgesetzte aber festlegen, damit feste Telefonzeiten für die Klienten geregelt werden konnten. Sie hat diese festen Arbeitszeiten auch an alle Mitarbeiter der Abteilung per E-Mail verschickt. Die Arbeitszeit wird nun bei uns so berechnet, dass die Anzahl der Wochenstunden (19,5) durch die Anzahl der Wochentage (5) dividiert wird. Diese durchschnittliche Arbeitszeit von 3,9 Stunden wird pro Tag in der Zeiterfassung berechnet. Ich arbeite aber natürlich an meinen Anwesenheitstagen wesentlich mehr, was die Abwesenheitstage ausgleicht. Heute erfuhr ich, dass an Krankheitstagen oder an Feiertagen nur 3,9 Stunden für den betreffenden Tag angerechnet werden. Ich kann also an einem Feiertag nicht arbeiten, aber muss die durch die Differenz zwischen regulärer und durchschnittlicher Arbeitszeit entstehenden Unterstunden später nacharbeiten. Ist das rechtens? In meinem früheren Arbeitsverhältnis wurde in solchen Fällen die reguläre Arbeitszeit angerechnet (die ist bei mir ja auch jede Woche gleich). Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Chrissy
Hallo, ich sehe da kein Problem Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du an einem "freien Tag", also Montag oder Freitag krank bist, kannst du ja auch eine Krankmeldung einreichen. Dann werden dir auch für die freien Tage 3,9 Std berechnet. Dann ist es doch wieder fair. Und wie ist es mit Urlaub? Dann musst du auch an Montagen und Freitagen Urlaub einreichen, wo du ohnehin frei hast. Irgendwie hinkt die ganze Sache, und zwar auch zu deinen Gunsten. Ihr solltet das System ändern, auf 3 x 6,5 Stunden pro Woche, an festen Tagen.
Lina_100
Hallo, bei einer Arbeitzeitverteilung auf 5 Tage ist das zutreffend. Beim Urlaub werden Sie ja auch nicht benach- oder bevorteilt. Ändern könnten Sie das mit einer Arbeitzeitverteilung auf drei Tage die Woche. Mir ist die gleichmäßige Verteilung lieber, da flexibler (Z.B. Unproblematischer Tausch der freien Tage ohne Probleme in der Zeiterfassung). Bei Verteilung auf drei Tage die Woche werden die Urlaubstage entsprechend (um 2/5) gekürzt, da Sie dann ja auch für eine Woche Urlaub nur drei Tage frei nehmen müssten.
Mitglied inaktiv
RUB!
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