VeGl2020
Hallo Frau Bader, eine laufende Überstundenauszahlung vor dem Mutterschutz fließt ja mit in die Berechnung des Elterngeldes ein. Wenn mein Mutterschutz im Laufe eines Monats (z.B. am 27. des jeweiligen Monats beginnt), wird das Überstundengeld von dem entsprechenden Monat (bis zum 27.) dann bei der Berechnung des Elterngeldes voll angerechnet oder wie verhält es sich? Ist mir wichtig damit ich klären kann bis wann es das sinnvollste ist, sich den Rest entsprechend fortlaufend auszahlen zu lassen ohne das für mich am Ende Nachteile entstehen. Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Hallo es fällt der ganze Monat weg. Ansonsten (wie immer): die Überstunden müssen als Lohn, nicht als Einmalzahlung deklariert sein. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn der Mutterschutz z.b. am 27.03. beginnt, zählt der ganze Monat März nicht als Elterngeld Monat. Monate mit Mutterschutzleistungen werden generell ausgeklammert Ansonsten müssen die Überstunden als lfd Lohn deklariert sein nicht als Einmalzahlungen.
Dojii
Der zweite Punkt ist besonders wichtig. Wir hatten erst gestern wieder jemanden, der seine Überstunden extra innerhalb der 12 Monate hat auszahlen lassen, damit das Elterngeld höher ausfällt. Der Arbeitgeber hat aber das Ganze auf der Abrechnung als sonstigen Bezug deklariert und damit war die ganze schöne Summe nicht mehr berücksichtigungsfähig. Seit der Novellierung des Elterngeldes im Jahr 2015 sind auch alle alten Urteile nicht mehr anwendbar die besagen, dass Überstundenauszahlungen auch berücksichtigt werden müssen, wenn sie als Einmalzahlung versteuert werden.
Ähnliche Fragen
Hallo! Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.3. Geplanter Kaiserschnitt ist voraussichtlich 1./2. April. Jetzt bekomme ich ja von meinem Arbeitgeber keine Mutterschutzleistungen mehr. Inwieweit findet eine Anrechnung auf das Elterngeld statt ? Es gibt ja nichts anzurechnen, oder ? Vielen Dank und Grüße, Kirsten
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen