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Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation: im Dezember 2006 wurde mein Sohn geboren. Ich habe daraufhin von Dezember bis Ende April Erziehungsgeld bezogen. Im Mai habe ich eine befristete Stelle von 11 Monaten angefangen. Mein Vertrag läuft also zum 31.03.08 aus und wird nicht weiter verlängert. Mitte März nächsten Jahres wird unser zweites Kind geboren. Nun meine Frage: 1. Kann ich für 2 Monate Erziehungsgeld beantragen mit 67% meines bisherigen Nettos? Oder kriege ich weniger, weil ich bereits vor ein paar Monaten Erziehungsgeld erhalten habe? 2. Wird das auf meinen Anspruch auf Arbeitlslosengeld angerechnet (ich muss 12 Monate eingezahlt haben, um einen Anspruch zu erhalten.)? 11 Monate hätte ich dann gearbeitet und 2 Monate Erziehungsgeld. Reicht das für einen Anspruch? 2. Kann meine Frau im Anschluss daran 12 Monate Elternzeit beantragen, oder kriegt sie nur für 10 Monate Geld, weil sie in der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld von ihrem AG erhält? Ich hoffe, ich habe das nicht zu kompliziert geschrieben und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
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