Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?

Frage: Angemeldete Elternzeit ändern innerhalb der Frist?

Elina_82

Beitrag melden

Guten Morgen, Ich brauche Ihre Einschätzung zum Thema EZ. Ich habe bereits vor der Geburt meines Kindes mit dem AG geregelt, dass ich in der EZ Teilzeit arbeiten werde und wenn das Kind 1 Jahr alt wird, Vollzeit wieder in den Job einsteige. Nun nach der Entbindung möchte ich aus unterschiedlichen Gründen (keine Betreuung, Überforderung mit 2 Kindern, usw.) ein Jahr zu Hause bleiben und wenn das Kind dann ein Jahr alt ist wieder Vollzeit arbeiten. Die Frist von 1 Woche nach der Entbindung ist noch nicht abgelaufen. Kann ich den angemeldeten Antrag noch ändern? Habe ich aus rechtlichen Sicht noch den Anspruch darauf, oder liegt es in der Hand des AG‘s dies zu entscheiden? Danke für Ihre Antwort im Voraus Elina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, kündigen Sie zeitnah die TZ (und auch nur die), die normalen Fristen sind eigentlich einzuhalten. Liebe Grüße NB


sarafim

Beitrag melden

Hallo, war es nicht so, dass man seit dem 1.7.15 Die Elternzeit auf 3 Abschnitte innerhalb der ersten 8 Lebensjahre des Kindes aufteilen kann und ohne Zustimmung des AG. Dann kannst du ja dass 2. Jahr einfach 7 Wochen vor Ablauf des ersten neu Beantragen


Elina_82

Beitrag melden

@sarafim: Hallo, Meine Frage hat kein 2. Jahr impliziert auch nicht die Aufteilung der EZ. Es geht lediglich um ein Jahr, welches direkt im Anschluss an den Mutterschutz genommen werden soll, keine weitere Aufteilung und keine weitere Jahre/Monate.


sarafim

Beitrag melden

Entschuldige, ich hatte es so verstanden, das du nach Entbindung Elternzeit nimmst, während dieser EZ Teilzeit arbeiten gehen wolltest und danach wieder Vollzeit. Wenn du noch gar keinen Elterzeit antrag gestellt hast und deine 7 Wochenfrist nicht um ist, dann hast du vom Gesetzgeber aus Anspruch auf EZ in dieser musst du nicht arbeiten.


sarafim

Beitrag melden

Solltest du die EZ schön beantragt haben mit der Vereinbarung der TZ arbeit, kannst du nur versuchen den Antrag zu ändern, aber so weit ich weiß kann der AG dann auch Nein sagen aber nur aus wichtigem Grund.


mellomania

Beitrag melden

bzw. hast du den TZ während der EZ bereits unterschrieben? wenn nicht, reiche ein jahr reine elternzeit ein und guck dann wie es für dich weitergeht. du kannst ja dann das zweite jahr dranhängen und da dann die tz arbeiten. oder eben nach einem jahr vollzeit


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ACHTUNG !!!! Wenn Du weniger wie 2 Jahre EZ anmeldest, kann der AG der Verlängerung widersprechen. Ich würde einfach eine neue Meldung machen: Du bist ja noch 7 Wochen vor Antritt. Schreib einfach das du dich dazu doch aus persönlichen Gründen entschlossen hast das erste Jahr daheim zu bleiben und du voraussichtlich planst im 2ten Jahr in TZ von zB 25-30 Std wieder einzusteigen. Ehrlich, mit zwei kleinen Kindern ist VZ doch eher unrealistisch in einem Jahr. Und soooo groß ist der Unterschied bei 30 statt 40 Std auch nicht. Du hast aber die Option evtl doch länger daheim zu bleiben wenn es gar nicht klappt. Auch wegen Kinderbetreuung. besser wie wenn du dann kündigen musst weil der AG der Verlängerung nicht zustimmt. Und Glückwunsch zur Geburt. ist dann ja noch super frisch.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, am 24. Juni sollte meine Teilzeit in Elternzeit beginnen (wurde so von mir beantragt zusammen mit der Anmeldung zur Elternzeit und nicht seitens des AG widersprochen). Im Mai sollte die Eingewöhnung meiner Kleinen in der Krippe beginnen, was jetzt leider aufgrund der aktuell noch bestehenden Schließungen wohl immer unwah ...

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Dennoch beschäftigt mich noch die Frage, ob es vom Gesetz her möglich ist die Teilzeit in Elternzeit wieder durch mich zu kündigen und welche Frist hierfür gelten würde? Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe für meine Tochter zwei Jahre Elternzeit ab Geburt beantragt. Diese Elternzeit endet nun zum 15.06.2020. Ab 16.06.2020 sollte ich wieder arbeiten. Nun möchte ich doch lieber meine Elternzeit verlängern und bis zum dritten Lebensjahr verlängern. Allerdings habe ich jetzt die 7 Wochenfrist versäumt. Kann der Arbei ...

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 11.03.18 geboren. Mein Mann hat bisher keine Elternzeit in Anspruch genommen und möchte gerne ab dem 14.09.20 für 1 Jahr Elternzeit nehmen. Da die Elternzeit teilweise in das 4. Lebensjahr unserer Tochter fällt stellen sich uns folgende Fragen: 1. Müssen wir den Arbeitgeber 7 oder 13 Wochen vorhe ...

Sehr geehrte Frau Bader, Der mutmaßliche Entbindungstag unseres Kindes ist am 2.6.21. Wann kann mein Partner frühestens die Elternzeit beantragen , damit ein Kündigungsschutz besteht? Um ein genaues Datum wäre ich sehr dankbar.

Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist 2014 geboren und ich möchte nun zeitnah meine noch restlichen Elternzeit Monate (7 Monate sind übrig) beantragen und vor dem 8. Geburtstag doch noch nehmen. Frage 1: Beträgt die Frist gegenüber dem Arbeitgeber nun 13 Wochen oder 7 Wochen bzgl.der Elternzeit Anmeldung? Ich hatte gelesen, dass wenn das Ki ...

Hallo, Ich habe für zwei Jahre EZ beantragt. Sofern ich verlängern möchte, welche Frist gilt? Danke

Guten Tag Frau Bader, aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes. Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem ...

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 7 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Der Elternzeitbeginn soll in 4 Monaten sein. Es handelt sich um den dritten EZ Abschnitt und er liegt zwischen dem 3-8 Lebensjahr Daher könnte er theoretisch vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bisher habe ich noch keine Bestätigung vom Arbe ...