Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Andere Bedingungen oder Jobwechsel während Elternzeit

Frage: Andere Bedingungen oder Jobwechsel während Elternzeit

Gingercooky

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 4.10.11 geboren und wird demnächst 1 Jahr alt. Ich habe bis zum Mutterschutz vollzeit (40h) als Projektmanagerin auf internationaler Ebene im Großkonzern gearbeitet. Bin also viel gereist und habe auch immer wieder im Home Office arbeiten können. Ich habe über das letzte Jahr hinweg immer wieder Kontakt mit meinem Chef gehalten und mit ihm vereinbart, dass ich zum 1.10.2012 für 28 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten werde und dass ich dabei 1 Tag pro Woche ins Büro kommen soll und den Rest im Home Office arbeiten darf. Für letzteres bekam ich allerdings nur eine mündliche Zusage (wir wollten 120km weg von meinem Arbeitsplatz ziehen und für mich war diese Zusage Voraussetzung, um diesen Umzug durchzuführen). Der schriftliche Vertrag für die Teilzeit in Elternzeit ist auch noch nicht unterschrieben, da sich mit der Personalabteilung alles hingezogen hat. Ich habe allerdings übermorgen einen Termin mit meinem Chef, bei dem alles unterschrieben werden soll. Eine weitere Vereinbarung war, dass ich Mo-Mi ganztags und Do bis mittags arbeiten würde. Er wünschte sich aber, dass ich die Stunden offiziell/vertraglich auf Mo-Fr verteile, damit ich notfalls auch an einem anderen Tag arbeiten könnte und somit versichert wäre. Grundsätzlich finde ich diese Flexibilität ok, also habe ich dazu eingewilligt. Nun hat mich mein Chef aber gestern angerufen und gesagt, dass er in seinem Bereich keine Arbeit für mich haben wird, wenn ich nun wieder anfange zu arbeiten. Er bräuchte meinen Lebenslauf, um mir eine Aufgabe an anderer Stelle zu finden. Diese bedeute aber folgendes: 1. Evtl. weniger Stunden Arbeit (er meinte ca.20) 2. Evtl. kein Home Office möglich 3. Evtl. in einer anderen Stadt 4. Evtl. Mo-Fr regelmäßig arbeiten Nun meine Fragen: 1. Kann er diese Änderungen der Bedingungen verlangen? 2. Sollte ich den Vertrag trotzdem so unterschreiben oder lieber darauf bestehen, dass zumindest die Tage doch umgestellt werden auf Mo-Do? 3. Wenn ich mich nun in einer anderen Firma bewerben und dort angestellt würde und bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündige, habe ich beim neuen AG dann auch automatisch wieder Kündigungsschutz durch Elternzeit? bzw. Aus ihren Antworten auf andere Anfragen habe ich entnommen, dass man wieder 7 Wochen im Vorfeld Elternzeit beantragen muss. Kann ich das machen, bevor ich den neuen Job antrete? Also so, dass ich mit dem 1. Arbeitstag beim neuen AG wieder in EZ bin? Muss der neue AG mir Elternzeit genehmigen oder kann er genauso ablehnen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und sorry für den langen Text. Ich wusste nicht, wie ich mich kürzer fassen soll, ohne dass Information verloren geht. Beste Grüße


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich befürchte Frau Bader wird antworten, dass Du allgemeiner Fragen sollst. So steht es auch in den Regeln vom Forum. Meine Meinung aufgrund langem lesen hier. Wenn Du nichts schriftlich hast, dann kannst Du es nicht belegen. Von daher muss er Dir nur Deinen alten Job anbieten oder diesen in Teilzeit. Steht Deine genaue Stelle im Arbeitsvertrag ? Bei uns steht drin, dass wir auch anderweitig eingesetzt werden können. Von daher werden Deine Alternativen recht sparsam sein. Sorry.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin während meiner Elternzeit umgezogen. (160 km weit vom alten Arbeitsort) Nun plane ich, ins dritte Elternzeitjahr zu gehen. Wie ist es, wenn ich innerhalb dieses dritten Elternzeitjahres einen neuen Job in meiner neuen Umgebung finde? Kann dann mein neuer Arbeitgeber die Elternzeit mit übernehmen? Komme ich aus meinem alten Arbe ...

Hallo, mein Sohn ist am 2 Jahre alt und ich habe die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt (bis Aug2012). Mein bisheriger AG kann und will mir keine (von mir gewünschte) Teilzeitstelle anbieten, habe mich daher neu orientiert und das Angebot einer neuen (Teilzeit)-stelle (20h). Habe nun hierzu ein paar Fragen: 1. Gilt meine Kündigungsfrist 6 Woc ...

Sehr geehrte Frau Bader, im Juni 2013 habe ich Geburtstermin und muss somit baldmöglichst bei meinem AG Elternzeit beantragen. Ich bin mir zwar sicher, dass ich aus finanziellen Gründen nach 1 Jahr wieder arbeiten muss, weiss aber noch nicht, ob ich dies bei meinem jetzigen AG möchte. Ich habe vor kurzem eine Weiterbildung abgeschlossen und möc ...

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber läuft noch bis zum 30.09.2020. Nun möchte ich aber zum 15.8.2020 eine andere Stelle antreten und bei meinem Arbeitgeber kündigen. Normalerweise hätte ich eine Frist von sechs Wochen. Kann ich ganz normal Ende Juni kündigen oder gilt da auch eine Frist von drei Monaten ...

Hallo Frau Bader, meine Frau ist als Erzieherin derzeit in der 2-jährigen Elternzeit die noch bis Mitte Dezember läuft. Elterngeld wurde nur für 1 Jahr ausgezahlt, spielt also keine Rolle mehr. Sie hat einen unbefristeten Vertrag über 50% Teilzeit bei einem kirchlichen Träger. Nach derzeitigem Stand würde Sie dort also wieder Mitte Dezember ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...