Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat während ihrer Schwangerschaft einen neuen, jedoch befristeten Arbeitsvertrag angenommen. Dieser endet einen Tag nach Beginn des Mutterschutzes. Da ich Berufssoldat bin, besteht leider keine Möglichkeit der Familienversicherung. Nun zu meiner Frage, wer kommt für die KV während des MuSchu/ ErzUrl auf, bzw ist eine beitragsfreie Versicherung möglich. Weder der Sozialberater der Bw noch die BKK meiner Frau sind zu einer 100% Antwort in der Lage. Um eine rechtliche Klärung aus Ihrer Sicht wäre ich Ihnen dankbar. MFG Chris
Lieber Chris, 1. In den Schutzfristen Zunächst stellt sicvh die Frage, ob die Voraussetzungen für Mutterschafstgeld erfüllt sind, dafür muß Ihre Frau vom Beginn des 10. bis zum Ende des 4. Monats vor der Entbindung mind. 12 Wo. gesetzl. kk-versichert gewesen sein oder gearbeitet haben. Wenn dies erfüllt ist, erhält sie bei eintretender Arbeitslosigkeit in der Schutzfrist von der KK (zahlt der Bund), dann werden auch die AG-Anteile der KK-Versicherung bezahlt. Wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllt und sich auch nicht arbeitslos meldet, bekommt sie keinen beitragsfreien KK-Schutz. Gruß, NB 2. Im EU In EU kann nur der, der in einem Arbeitsverhältnis steht. Für Srbeitslose (und das ist Ihre Frau dann ja) besteht nur die Möglichkeit einer beitragsfreien Weiterversicherung, wenn sie sich arbeitslos meldet und dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
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