Andrea13
Schönen Guten Tag eigentlich bekomme ich bis 7 Juli Krankengeld danach bin ich ausgesteuert .Bekomme ich noch Krankengel,da ich gekündigt habe zum 30.06 und mich mein AG Abgemeldet hat oder läuft es weiterhin und bin ich ab 8.7 ohne Versicherungsschutz? bis das mit dem ALG geklärt ist. Der Brief ist verwirrend im ersten Satz steht Wir haben ja bereits gesprochen bei nachgewiesener Au endet ab 7.7 ihr Krankengeld da die Höchstanspruchsadauer von 3 Jahren erreicht ist so nun der nächste Satz was mich verwirrt. Wie geht es nun mit ihrem Versicherungsschutz weiter ? Ihre Mitgliedschaft endet spätesten am 7.8 .Falls ihr Beschäftgungsverhältniss jedoch zu einem früheren Zeitpunkt endet ,werden sie bereits zu diesem Datum von ihrem Arbeitgeber abgemeldet .Damit läuft auch ihr Versicherungschutz aus. bekomme ich dan weiterhin Kg wenn ich zum 30.06 gekündigt also dan noch bis 7.7? ich war ja dan nicht versichert oder ist man über das Krankengeld versichert?
RUB
Mitglied inaktiv
Ab 08.07. bist du ohne Versicherungsschutz. Warum bist du nicht in der Familienversicherung von deinem Mann? Was ist mit Alg1 bzw Beantragung hartz4
Andrea13
Wir sind nicht verheiratet :) der ALG 1 Antrag ist noch in Bearbeitung da ich immerhin noch auf die Arbeitsbescheinigung warte . also allgemein bekommt man weiterhin Krankengeld wenn man Kündigt , nach der Aussteuerung dan ab 7 Juli werde ich mich bis zur Bearbeitung freiwillig versichern also Kranke Geld bis zum 7.7 Juli bekomme ich noch trotz kündigen zum 30.06 vielen dank im vorraus
Mitglied inaktiv
Bis 07.07 bekommst du Krankengeld ganz normal. Was macht denn die Arbeitssuche?
Andrea13
Also eigentlich bin ich noch Krank und hätte eventuell direkt zwei neue Jobangebote allerdings auf Teilzeit und beide würden auch erst ab September los gehen ich hab noch die Vorstellungsgespräche und höre mir DSS bessere Angebot an :) vielen dank der nachfrage
Andrea13
Das einzigste was mir das Amt mitteilte das ich Anspruch auf nahtlosigkeitregelung habe , dabei dachte ich das bekommt man nur wenn man einen Arbeitgeber hat aber anscheinend bekommt man das auch ohne Arbeitgeber
Mitglied inaktiv
Das mit der Nahtlosigkeitsregelung stimmt so.... D.h. nahtlos zw. KG und ALG
Andrea13
Wie ist das eigentlich genau gemeint also ich weis nur das ich nahtlos bekomme sobald das Krankengeld ausgelaufen ist , aber welche Höhe würde mich auch sehr intressieren
Mitglied inaktiv
Das weiß ich auch nicht... Hängt ja auch vom Einkommen vorher ab und wie lange du in Elternzeit warst..
Andrea13
Oki das werde ich ja dan sehen manchen sagen es geht vom Gehalt aus das man vor dem kg verdient hat die letzten 6 Monate war ich Elternzeit mit kg bezug , ich habe weiterhin kg bekommen da ich vor antritt der Elternzeit au schon war ich werde es sehen und dan berichten :)
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