Bär
Hallo Frau Bader, meine Frau und ich erwarten demnächst unser Kind, und ich würde gerne von Geburt an in Elternzeit gehen. Da hier ja nicht diese praktische "im Mutterschutz Elternzeit ankündigen"-Regel greift, ist mir hier noch einiges unklar: 1) Ich muss ja die Elternzeit mindestens sieben Wochen vorher ankündigen. Ich nehme an, ich kündige also sieben Wochen vor dem errechneten Termin an, dass ich zur Geburt in Elternzeit gehe, "voraussichtlich am XY"? 2) Was ist, wenn sich die Geburt verzögert? Dann gehe ich logischerweise erst später (ab Geburt) in Elternzeit, oder? 3) Sollte Fall 2 eintreffen: Der Arbeitgeber kann mir ja acht Wochen vorher nicht mehr kündigen, gibt es in diesem Fall für ihn irgendein "Schlupfloch", so z.B. nach dem Motto "wir kündigen mal vorsorglich, vielleicht verschiebt sich die Elternzeit nach hinten, dann wird die Kündigung nachträglich gültig, weil länger als acht Wochen bis Antritt der Elternzeit"?? Oder gilt der Kündigungsschutz immer acht Wochen vor dem "theoretischen" Antritt der Elternzeit? 4) Was passiert, wenn das Kind vier Wochen zu früh kommt? Dann habe ich ja erst vor drei Wochen die Elternzeit angekündigt. Kann ich dann trotzdem sofort in Elternzeit gehen? Im Gesetzestext steht ja nur so etwas von "bei dringenden Gründen angemessen kürzere Frist", aber was heißt das konkret?? 5) Nur um sicher zu gehen: Dass meine Frau gleichzeitig auch zu Hause ist (erst Mutterschutz, dann auch Elternzeit), beschränkt ja weder meine Möglichkeit Elternzeit zu nehmen, noch Elterngeld zu beziehen, oder? Ich kann also bereits in ihrem Mutterschutz sofort Elternzeit nehmen und volles Elterngeld erhalten? Und später auch, obwohl sie auch zu Hause ist (aber kein Elterngeld bezieht)? Danke schon mal für jede Antwort!
Hallo, 1. Ja, besser noch etwas eher, da der Kündigungsschutz 8 Wo vorher greift 2. Ja 3. Ja 4. Das ginge, es geht ja um den errechneten Termin 5. Ja, das geht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, das ist alles so korrekt. Und auch der Grund dass das Kind früher kommt als errechnet ist ein solcher wichtiger. Ebenso die Kündigungsfrist soweit ich das weiß, also pro forma kündigen und darauf hoffen dass die Geburt später stattfindet geht nicht. LG Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner