Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleiniges Sorgerecht

Frage: Alleiniges Sorgerecht

Trude2018

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Hallo Frau Bader, ich möchte Sie gern einmal um Rat bitten, Ich habe mich vor einiger Zeit von dem Vater meines Kindes getrennt, habe das alleinige Sorgerecht und die Vaterschaft hat er bisher auch nicht anerkannt. Bin aufgrund der Streitigkeiten und da man keine vernünftigen Gespräche mit ihm führen kann er mich immerwieder beschimpft hat bedroht hat usw, wieder in meine alte Heimat von 60 km Entfernung zurückgezogen mit dem Kind, wollte mich dort nicht mehr herumstreiten. Hier lebt meine gesamte Familie und ich habe Unterstützung und dem Kind geht es hier auch super. Ich habe desöfteren angeboten mit dem Kind zum KV zu kommen, gesagt getan, öfter schrieb er dann, als ich schon fast da war, das es doch nicht klappt. Enttäuschend. 1. Kann er nun wenn er die gemeinsame elterliche Sorge beantragt und bekommt, verlangen, das ich mit dem Kind wieder zurück ziehe?? (er meinte das er mich vor Gericht kaputt machen will, sodass das Kind zu ihm kommt)? 2. Oder kann er das Kind gänzlich zu sich holen ? Freue mich dankend auf eine Antwort von Ihnen Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bleiben Sie entspannt. Nein, er kann nicht verlangen dass Sie mit dem Kind zurück ziehen und er kann Sie auch vor Gericht nicht kaputtmachen. Und nein, er kann das Kind auch nicht gänzlich zu sich holen, wenn es den Lebensmittelpunkt bei Ihnen hat. Lassen Sie sich doch nicht auf dieses Spiel ein! Liebe Grüße NB


Felica

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Solange er die vaterschaft nicht anerkannt hat kann er gar nichts. Weder Umgang, noch sorgerecht. Er muss aber auch keinen Unterhalt zahlen. Und deshalb solltest du da Druck machen. Und nein, selbst wenn er irgendwann das gemeinsame Sorgerecht bekommt, er kann dich nicht zwingen zurück zu ziehen. Er muss halt bei ein paar Dingen seine Unterschrift leisten, die du gerichtlich auch ersetzen lassen kannst wenn er sich weigert. Das war es aber auch so ziemlich. Das Kind wird solange du dir nichts gravierendes zu schulde kommennlässt nicht zu ihm kommen. Da kann er drohen wir er mag.


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