Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleiniges Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleiniges Sorgerecht

Mitglied inaktiv

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Hallo meine Freundin ist etwas verwirrt ob sie jetzt das alleinige Sorgerecht hat für ihr Kind oder nicht .Eig wollte sie das alleinige haben aber ist sich jetzt nicht sicher .Und zwar steht dort folgendes: wir sind über die Folge der Sorgerechtserklärung belehrt worden ,insbesondere auch darüber,dass eine Änderung der elterlichen Sorge nur durch gerichtliche Entscheidung möglich ist.Frau XXX erklärt weiter ,dass sie Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge für das nachfolgend bekannte Kind ist und mit Herrn XXX nicht verheiratet ist.wir erklären hiermit ,dass wir die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen für unser voraussichtlich am XXX geborenen Kindes .Vielen dank schon mal und LG


Sternenschnuppe

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So wie es da steht, sie haben die gemeinsame ! Sorge erklärt. Also haben beide das Sorgerecht.


Mitglied inaktiv

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Hört sich nach gemeinsamen an. Aber wenn sie doch das alleinige haben wollte, warum ist sie dann erst zum Amt hin? Die alleinige Sorge hat die unverheiratete Mutter AUTOMATISCH zur Geburt. Nur wenn der Vater die gemeinsame beantragt oder die Mutter oder ein Gericht das feststellt, ändert sich daran was. Und da Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung auch getrennt sind - können mitunter nicht mal im gleichen Amt gemacht werden - kann es da auch kaum eine Verwechselung geben. Spricht Deine Freundin kein deutsch oder wie ist es dazu gekommen? Den es wird wirklich genau erklärt was das bedeutete. Es ist eben nicht nur einfach ein unterschreiben.


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