alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo habe eine frage zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht Vater und ich sind getrennt seit bald 3 Jahren mein Sohn ist 4 (im Okt 5) momentane Regelung ist 4 Tage ist mein Sohn beim Vater 3 Tage bei mir . Nun möchte ich jedoch das der kleine voll bei mir wohnt eine einfache Einigung wird wohl nicht möglich sein . der Vater möchte mit Kind und neuer Frau umziehen (andere stadt) worauf ist zu achten wenn der Antrag meinerseits gestellt wird . Wie hoch sind meine Chancen zu gewinnen ? Habe eine 3 Zimmer whg eine stabile Partnerschaft sowieso einen guten Job . Worauf sollte ich bei der Wahl eines Anwaltes achten ? PS wir haben geteiltes Sorgerecht und bislang alles untereinander geklärt ohne Amt o.ä. Liebe Grüße Bianca 1990

von bianca1990 am 18.04.2016, 17:38



Antwort auf: alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, das ABR bekommt der, beid em das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Sind Sie das? Doch eher nicht. Sie müssten das verhältnis ändern, damit es mehr bei Ihnen ist und das klappt. Gleichwohl darf erbei gem. Soregerecht nicht einfach mit dem Kind umziehen. Tut er das, würde ich eine einstw. Anordnung beantragen - ich weise aber darauf hin, dass der Schuss auch nach hinten losgehen kann und das Gericht den Umzug genehmigt. Hängt auch von der Entfernung ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2016



Antwort auf: alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Na, umziehen darf der Vater. das Kind nur mit Deiner Erlaubnis. Nur, ich sehe aktuell ein Problem glaubhaft zu machen, wo genau das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Den das dürfte entscheidend sein bei der Frage wer das Kind bekommt. Immerhin ist er 4 Tage die Woche beim Vater und "nur" 3 Tage bei Dir.

Mitglied inaktiv - 18.04.2016, 20:25



Antwort auf: alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Naja.... aber der vater will das Kind OHNE Zustimmung der Mutter umziehen... das kann er nicht. Zumindest nicht wenn das Kidn dann ein neues soziales Umfeld bekommt, KiGa wechseln soll o. ä. Ich würde zuerst Mal mit der gemeinde/Stadt sprechen und dort hinterlegen lassen dass Du einer Abmeldung des Kindes NICHT zustimmst bzw. sofern die neue Gemeinde bekannt ist mich direkt dort hin wenden und schriftlich mitteilen, dass Du einer Anmeldung dort nicht zustimmst. Wobei die Frage sich natürlich stellt: wie weit weg will der Vater denn ziehen? Wie massiv würde es das Umgangsrecht einschränken... und am Ende: will er die Mehrkosten für den Umgang tragen`? Warum will der KV denn umziehen? Gruß Désirée

von desireekk am 18.04.2016, 20:31



Antwort auf: alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht

Und wo ist das Kind gemeldet ? Ganz ehrlich, Dein Antrag kann da böse nach hinten losgehen und Dich zum Wochenendelternteil machen. Wie weit will der Vater wegziehen und wie kam es dazu, dass das Kind mehr beim Vater lebt als bei Dir ?

von Sternenschnuppe am 18.04.2016, 20:48



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