Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend, was wenn mir etwas passiert?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend, was wenn mir etwas passiert?

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Was könnte ich regeln das meine Tochter abgesichert ist wenn mir als alleinerziehende Mutter etwas passiert? Kann ich mir jemanden raus suchen wo Sie aufgenommen wird z.B. Familie von meinem Bruder.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgertestament machen (geben Sie das mal auf meiner Seite in der Suchfunktion ein). Aber im Zweifel bekommt der KV das Kind Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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hallo was ist denn mit dem vater der kleinen? erstmal wird in so einem fall geguckt ob der andere leibliche elternteil das kind zu sich nehmen kann. gruß


Sternenschnuppe

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Der Vater ist der nächste Angehörige, egal ob mit oder ohne Sorgerecht. Kinder sind nicht vererbbar. Nur wenn nachgewiesen werden kann dass das nicht dem Kindeswohl dient werden die Wünsche der Mutter geprüft. Dient es dem Kindeswohl dann wird dem auch entsprochen nach Prüfung. Am besten richten sich die genannten Personen dann sofort ans Jugendamt, damit weitere Schritte erfolgen können.


Bernsteinelfe

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Du musst ein spezielles "Sorgetestament" verfassen, diesen Bereich also nicht einfach ins "Vermögenstestament" aufnehmen. Wirklich separat, handschriftlich, ... Dorthinein schreibst du, was mit deinem Kind im Falle deines Todes o.ä. (kann ja auch Koma nach Autounfall sein, etc.) geschehen soll. Du BEGRÜNDEST, wohin das Kind soll und warum und in wieweit dies dem Kindeswohl dient, etc. und wo es NICHT hinsoll, ebenfalls mit Begründung. Das JA muss sich daran nicht halten, wird es aber meist. Vielleicht verfasst du gleichzeitig dazu eine Vollmacht für deinen Bruder, so dass eben auch nach einem Unfall von euch beiden ER die med. Entscheidungen für dein Kind treffen darf. Kopie dann sinnvollerweise auch zu ihm.


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