Mitglied inaktiv
Wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht zusammen. Wir möchten jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Gelte ich in Unterhaltsfragen ( Sozialhilfe ) dennoch als alleinerziehend aufgrund der räumlichen Trennung, oder nicht?
Liebe Morris, für die Berechnung von Sozialhilfe etc. ist es nicht wesentlich, ob Sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben, sondern nur, ob Sie gemeinsam leben. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sor ...
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Liebe Frau Bader, mein Ex und ich waren nicht verheiratet. Er Zwang mich beim Standesamt zu unterschreiben das unser Kind so heißen muß wie er - weil sein Kind nicht so heißen durfte wie ich und die Geschwister da wir den Nachnamen meines Ex Mannes tragen - . Unter Druck gesetzt hab ich das unterschrieben, ebenso auf dem Jugendamt die Sorgerechtse ...
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Guten Abend Fr Bader Meine Name ist Beatrice Ich habe eine Problem und zwar, habe Beziehung mit eine man kappt und bin ich schwanger geworden, wir schreiten jetz wegen Sorgerecht, ich will aber das er nicht bekommen, mit grund der kommen von Iran, und der hat mehrmals zu mir gesagt wenn kind 3 jahre alt ist, der schicke sie nach Iran habe angst ...
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