Mitglied inaktiv
Wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht zusammen. Wir möchten jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Gelte ich in Unterhaltsfragen ( Sozialhilfe ) dennoch als alleinerziehend aufgrund der räumlichen Trennung, oder nicht?
Liebe Morris, für die Berechnung von Sozialhilfe etc. ist es nicht wesentlich, ob Sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben, sondern nur, ob Sie gemeinsam leben. Gruß, NB
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
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