Schwanger_und_verwirrt
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und der KV hat sich getrennt. Ich habe 2 unabhängige Fragen. Wir haben nie zusammen gelebt. 1. Müssen über seine Person dennoch Angaben unter Elternteil 2 im Formular Elterngeldantrag gemacht werden? Unterlagen von ihm habe ich keine die ich dem Antrag beilegen könnte. 2. Ich bin bereits alleinerziehende Mutter eines älteren Kindes und habe den Status Lohnsteuerkarte II. Reicht der Elterngeldstelle in dem Fall mein Gehaltsnachweis mit dieser Steuerklasse aus oder wie genau musste ich meinen Status als Alleinerziehende für das zweite Kind nachweisen? Danke für Ihre Antworten im Voraus. Im Netz lässt sich nichts Konkretes finden.
Hallo, 1. Nein 2. Steht doch in der Lohnabrechnung Liebe Grüße NB
Surematu
Da du dann das alleinige Sorgerecht haben wirst, außer ihr teilt es, brauchst du nichts angeben,was den Vater betrifft. Du hast ja bestimmt einen Nachweis vom Finanzamt über die SKL 2, den legst du in Kopie einfach bei. Da habe ich auch gemacht als ich von Basis in Plus gewechselt bin nach der Trennung. Somit werden dir diese Monate auch gebilligt.
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