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Hallo, ich bin vom Vater meiner Tochter geschieden. Mittlerweile habe ich aber wieder einen Lebensgefährten (ohne gemeinsamme Kinder). Gelte ich jetzt immer noch als Alleinerziehend (vor allem in Bezug auf Arbeitsrechtliche Dinge) oder nicht? LG Kristin
Hallo, sieht schlecht aus. Schauen Sie mal hier:http://srbg.de/steuerklasse-2-bei-der-lohnsteuer.html Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn ihr zusammen wohnt, dann bist Du Lohnsteuerklasse 2 los. Wenn de Scheidung durch ist, dann müsstest Du die ja haben, oder ? Ansonsten ändert sich nichts, denn Dein LG hat ja keinerlei Rechte.
Mitglied inaktiv
Hallo, Steuerklasse 2 bin ich los. Aber ich durfte mir heute erst wieder von meinem Arbeitgeber anhören das ich die Regelung was meine Arbeitszeit angeht ja nur bekommen habe weil ich Alleinerziehend war, was ich denen ihrer Meinung nach jetzt nicht mehr bin. Dewegen meine Frage, haben die recht? LG Kristin
Mitglied inaktiv
Hm, das Problem ist dass es keine wirkliche Definition dabei gibt. Ich habe mich das auch oft gefragt als ich mit meinem jetzigen Mann zusammenzog. Der Große ist nicht von ihm. Eben aus diesem Grund konnte und wollte ich ihn da aber auch nicht so einbinden,dass er verantwortlich sein MUSS. Ich würde Deinem Chef freundlich sagen, dass DU nun einen Partner hast, aber Dein Kind keinen neuen Vater der Betreuungspflichten hat. Mal sehen was Frau Bader sagt ;-)
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