Mama-von-Linchen
Hallo, ich habe von 2011-2015(zum Mutterschutz) in Hamburg gearbeitet. Teils Vollzeit, teils 30Stunden unbefristete. Im Mutterschutz sind wir nach München gezogen. Dort war ich etwas über ein hahr in Elternzeit, habe dann auf 25Stunden wieder gearbeitet und den Vertrag in Hamburg gekündigt ( ob das nun klig war lassen wir mal dahingestellt. Ich wusste halt, dass ich nicht zurückziehe und habe deshalb gar nicht darüber nachgedacht, dass ich in Elternzeit bleiben könnte) In München habe ich dann ein Jahr gearbeitet und bin dann ins BV gekommen. Mein Vertrag endete nun zum 31.1. Ich beziehe noch bis September Elterngeld und würde dann gerne wieder arbeiten gehen. Dafür benötige ich aber natürlich einen Krippenplatz. Ist es sinnvoll und möglich, dass ich mich im Juni (3Monate vor Ende des Elterngeldes) arbeitslos melde? Hätte ich Anspruch auf ALG1 und könnte das bei der Krippenplatzsuche helfen? Das Geld wäre natürlich nett, ich will aber auch wirklich gerne wieder arbeiten und letztes Mal musste ich die Erfahrung machen, dass man sich im Kreis dreht. Ohne Krippe kein Job und keine Möglichkeit zur Arbeitssuchendmeldung und ohne Job keine Chance auf Krippenplatz.
Hallo, Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Während Ihrer Krippenplatzsuche ist dies nicht der Fall. Da stehen Sie der Arbeitsmarkt eben gerade nicht zur Verfügung und bekommen auch keine Leistungen. Liebe Grüße NB
cube
Nur zum Verständnis: Hamburg und der Umzug oder wo du jetzt wohnst haben eigentlich nichts mit der aktuellen Situation zu tun, oder? Du bist aktuell noch in EZ mit deinem 2. Kind, wobei die Schwangerschaft über ein BV bestand. der befristete Vertrag endet zum 31.1.2019, womit du auch nicht mehr in EZ bist, sondern Hausfrau mit EG-Bezug. EG gibt es noch bis September 2019. EZ/Wann endete deine letzte wie lange hast du normal gearbeitet und mit wie vielen Stunden? Seit wann bist du in EZ? ALG 1 bekommst du nur, wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre auch ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hattest. Ansonsten wird ALG fiktiv berechnet, was immer weniger ist als das, was du anhand deines letzten Gehaltes bekommen hättest. ALG wird sich natürlich auch daran berechnen, wieviele Stunden zu arbeiten kannst. Und da sind wir beim nächsten Punkt: du musst ja arbeiten gehen können, also eine Betreuung nachweisen. Also würde ich mich jetzt schon mal anfangen zu bewerben, um über eine Jobzusage auch einen Grund für den Betreuungsplatz zu haben. Aber abgesehen davon gibt es ja nun auch einen Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ - den würde ich natürlich bei der Stadt geltend machen. Ich nehme an, du hast dein Kind schon in den diversen Krippen auf die Warteliste gesetzt? Sprich mit dem Amt über deine Situation und lass dich dort beraten, wie du am besten vorgehst bzw. ab wann du dich arbeitssuchend/los melden solltest.
Mama-von-Linchen
Ob Hamburg da noch etwas. mit zu tun hat hängt davon ab, ob es durch die Elternzeit noch zählt. Zwischen Kind eins und 2 war keine Pause ohne Arbeitgeber. Auf Wartelisten kann sie noch nicht. Hier ist Anmeldung zentral im April. Man nennt eine Wunscheinrichtung und wenn es da nichts wird, wird eine andere zugewiesen(oder eben auch nicht) Es ist echt schwierig, wieder in eine Job zu kommen, wennan aus der Elternzeit kommt. Jeder Arbeitgeber fragt ja auch, ob die Betreuung gesichert ist und mit denen will man es sich ja auch nicht gleich verscherzen, indem. man das bejaht und dann doch erst klagen. muss. Bin mal gespannt. Ich glaube, ich. melde mich zumindes im Juni mal beim Jobce trr und frage, ob die irgendwie helfen können. Das Geld ist nicht so wichtig, aber mir fällt dann irgendwann wieder die Deckung auf den KopfDas Problem ist, dass ich Sozialarbeiterin bin. Es gibt super viele tolle Jobs, aber meistens nicht kompatibel mit den Betreuungszeiten. Mein Mann ist nämlich 14Stunden pro Tag weg und kann nichts abdecken. Vielleicht muss es sobst erstmal was unansprichdvolles sein, was nix mit Sozialer Arbeit zu tin hat. Hauptsache raus und Erwachsene Menschen sehen.
cube
Für ALG ist aber nur relevant, ob du in den letzten 24 Monaten etwas erwirtschaftet hast. EG ist kein Einkommen im Sinne sozialversicherungspflichtig. Deswegen meinte ich, was in HH war in 2015 oder 2016 ist eher nicht relevant für den Zeitraum, der für den ALG-Anspruch zu Grunde gelegt wird. Das mit der zentralen Anmeldung ist ja blöd. Du kannst dich nicht vorher über Little Bird auf Wartelisten setzen? Bzw. dich bei Kitas direkt anmelden? Frau Bader wird ja auch noch antworten. Ich wünsche dir auf jeden Fall erst mal viel Erfolg und Glück mit der Kita-Platz-Suche und Jobssuche!
Mama-von-Linchen
Nee, kann man hier nicht. Es ist auch nicht ganz doof, weil die Stadt so verhindert, dass man sich bei 10Kitas einträgt und Plätze blockiert und nachgerückt werden muss und so. Nur für die Auswahl ist es halt nicht so toll.
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