yvonne...
hallo, wo ist der unterschied zwischen einem aufhebungsvertrag und einer kündigung? bin 23 jahre in dem betrieb. wann kann man alg beziehen? ich überlege noch hin und her ob ich das arbeitsverhältnis beende ( kleinkind wird in kita eingewöhnt und grosse 5 kommt in die grundschule bis 12 uhrmittags) sie ist erst 5 wenn sie eingeschult wird und sehr schüchtern, daher lasse ich sie nicht gleich bis 15 uhr hin. daher kann ich nicht teilzeit arbeiten. finanziell ist es jedoch sehr knapp bei uns. kann ich eventuell bis mini eingewöhnt ist und die grosse nach ein paar monaten ganztag geht alg beziehen? vielen dank im vorraus.
Hallo, nur, wenn Sie ganze Tage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - was ja nicht zutrifft.Ansonsten anteilig. Liebe Grüße NB
peekaboo
sprich Du mußt nachweisen, dass die Betreuung Deiner Kinder auch gewährleistet ist. ALG würdest Du dann auch nur Anteilmässig bekommen, sprich wenn Du jetzt nur 20 Std/Woche arbeiten könntest, würdest Du auch nur für 20 Std ALG bekommen LG Peeka
ALF0709
Kann sie doch nicht. Sie gewöhnt doch das kleine Kind in die KiTa und das große Kind in die Schule ein. Damit steht sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.
peekaboo
gäbe ja ggf. noch ne Oma oder so... das hat sie ja nicht geschrieben....
Mitglied inaktiv
Wird aber eh wahrscheinlich eine Sperre geben beim Arbeitslosengeld - weil Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst herbeigeführt. das also dringend dann im Vorfeld beim Amt abklären und da das OK holen. Nicht das es da ein böses Erwachen gibt, zumal wenn finanziell eh knapp.
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