villeneuve1978
Mein Mann hat 12 Monate Elternzeit ab Geburt unseres Kindes genommen. Ich bin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen. Die Elternzeit läuft im September d. J aus. Mann Mann kann und will nicht mehr zu seinem bisherigen AG zurück. Daher hat er bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Vor der Elternzeit hat er Vollzeit (182 Std. mind. pro Monat für ein sehr schlechtes Gehalt) gearbeitet. Sein AG benötigt ihn auch nach der Elternzeit zu flexiblen Arbeitszeiten zwischen 8:30 Uhr und 20:00 Montags bis Samstags. Das ist für meinen Mann nicht möglich, da er bei uns für die Kinderbetreuung zuständig ist, d. h. wir haben die Rollen getauscht. Ich gehe Vollzeit arbeiten. Er könnte unter Umständen auch Vollzeit arbeiten, wenn die Arbeitszeiten zwischen 08:00 und 16:30 Uhr wären (Montags bis Samstags) und wenn das Gehalt so hoch wäre, dass wir davon zumindest die Kita bezahlen könnten. Nun meine Fragen: 1. Er hat doch Anspruch auf ALG I, oder? 2. es gibt doch die Möglichkeit der fiktiven Berechnung des ALG-Anspruches. Dies wäre in seinem Fall besser, wie wenn sie sein tatsächliches Einkommen zugrunde legen. Wird das ALG dann fiktiv oder tatsächlich berechnet? Ich hoffe das war verständlich formuliert. Vielen Dank für die Mühe.
Hallo, 1.Wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ja 2. Das hängt von der Dauer der EZ ab Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein! Zumal er eine Sperre bekommen wird weil er selbstverschuldet gekündigt hat bzw einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. das hätte er VORHER mit dem Amt klären müssen. da hätte der Hinweiß, das es anders nicht möglich ist, wegen Betreuungszeiten, unter Umständen gereicht die Sperre zu umgehen. Dazu gilt, er müsste dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen. Was er nicht tut, da er ja euer Kind betreut. Wenn ihr da eine Lösung nachweisen könnt, sei es zB durch Oma, Tagesmutter, KiTag, KiGa oder sonstwie, dann hätte er - nach der Sperre - Anspruch auf Arbeitslosengeld1. Wenn ihr jetzt aber noch keinen Platz habt, sieht das schlecht aus. Hier bei uns werden zudem die Elternbeiträge vom Einkommen der Eltern berechnet, bei niedrigen Einkommen sind diese entsprechend niedrig bzw entfallen komplett.
Sternenschnuppe
Sofern ihr eine Betreuung habt die ihr nachweisen könnt, hat er Anspruch. Dieser Aufhebungsvertrag könnte eine Sperre mit sich bringen, es sei denn er hat es schriftlich von seinem AG , dass es nicht zu den Betreuungszeiten passt. Dann kann die auch erlassen werden. Habt ihr das ? Fiktiv wird nicht so schnell berechnet, Erziehungszeiten werden ja auch ausgenommen. So rasch wie möglich zum Amt und da persönlich vorsprechen. Vieles hängt auch am Sachbearbeiter.
villeneuve1978
... haben im Aufhebungsvertrag stehen, dass er bis 20 Uhr benötigt wird....(meist 10 Std. täglich) ... haben mit Agentur besprochen, dass er Aufhebungsvertrag unterschreibt, zuvor schon arbeitssuchend gemeldet .. betreuen kann übergangsweise die Oma (Rentnerin) und Kita im Ort (da gäbe es Platz, aber 380 Euro können wir uns im Moment nicht leisten)
Sternenschnuppe
Ah, dann habt ihr Euch abgesichert. Das ist gut. Beiträge sind immer ganz unterschiedlich geregelt. Teils von Gemeinde zu Gemeinde. Wonach wird das bei Euch bemessen ? Hier kann man Ermäßigungsanträge stellen. Muss sich finanziell nackig machen, aber dann gibt es Rabatte eventuell. In der Stadt wo wir vorher wohnten würde es gleich anhand des Einkommens berechnet, wenn man nicht freiwillig den Höchstsatz ankreuzte. Oma langt als Betreuung aber auch aus vorerst. Muss eben bestätigt werden. Je nachdem was er anbietet an Stunden ,so bekommt er dann ALG1.
villeneuve1978
Unterstützungen jeglicher Art entfällen bei uns......... Haben Wohneigentum und Mieteinnahmen auf der einen Seite, aber auch hohe Kredite und Belastungen auf der anderen Seite, daher bekommen wir von keiner Seite Zuschüsse....... Aber die Oma kann betreuen und mein Mann könnte Vollzeit arbeiten, aber halt nicht wie bisher bis zu 50 Std. die Woche für Mau.....
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