Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG I nach Elternzeit

Frage: ALG I nach Elternzeit

villeneuve1978

Beitrag melden

Mein Mann hat 12 Monate Elternzeit ab Geburt unseres Kindes genommen. Ich bin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen. Die Elternzeit läuft im September d. J aus. Mann Mann kann und will nicht mehr zu seinem bisherigen AG zurück. Daher hat er bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Vor der Elternzeit hat er Vollzeit (182 Std. mind. pro Monat für ein sehr schlechtes Gehalt) gearbeitet. Sein AG benötigt ihn auch nach der Elternzeit zu flexiblen Arbeitszeiten zwischen 8:30 Uhr und 20:00 Montags bis Samstags. Das ist für meinen Mann nicht möglich, da er bei uns für die Kinderbetreuung zuständig ist, d. h. wir haben die Rollen getauscht. Ich gehe Vollzeit arbeiten. Er könnte unter Umständen auch Vollzeit arbeiten, wenn die Arbeitszeiten zwischen 08:00 und 16:30 Uhr wären (Montags bis Samstags) und wenn das Gehalt so hoch wäre, dass wir davon zumindest die Kita bezahlen könnten. Nun meine Fragen: 1. Er hat doch Anspruch auf ALG I, oder? 2. es gibt doch die Möglichkeit der fiktiven Berechnung des ALG-Anspruches. Dies wäre in seinem Fall besser, wie wenn sie sein tatsächliches Einkommen zugrunde legen. Wird das ALG dann fiktiv oder tatsächlich berechnet? Ich hoffe das war verständlich formuliert. Vielen Dank für die Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1.Wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ja 2. Das hängt von der Dauer der EZ ab Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein! Zumal er eine Sperre bekommen wird weil er selbstverschuldet gekündigt hat bzw einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. das hätte er VORHER mit dem Amt klären müssen. da hätte der Hinweiß, das es anders nicht möglich ist, wegen Betreuungszeiten, unter Umständen gereicht die Sperre zu umgehen. Dazu gilt, er müsste dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen. Was er nicht tut, da er ja euer Kind betreut. Wenn ihr da eine Lösung nachweisen könnt, sei es zB durch Oma, Tagesmutter, KiTag, KiGa oder sonstwie, dann hätte er - nach der Sperre - Anspruch auf Arbeitslosengeld1. Wenn ihr jetzt aber noch keinen Platz habt, sieht das schlecht aus. Hier bei uns werden zudem die Elternbeiträge vom Einkommen der Eltern berechnet, bei niedrigen Einkommen sind diese entsprechend niedrig bzw entfallen komplett.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Sofern ihr eine Betreuung habt die ihr nachweisen könnt, hat er Anspruch. Dieser Aufhebungsvertrag könnte eine Sperre mit sich bringen, es sei denn er hat es schriftlich von seinem AG , dass es nicht zu den Betreuungszeiten passt. Dann kann die auch erlassen werden. Habt ihr das ? Fiktiv wird nicht so schnell berechnet, Erziehungszeiten werden ja auch ausgenommen. So rasch wie möglich zum Amt und da persönlich vorsprechen. Vieles hängt auch am Sachbearbeiter.


villeneuve1978

Beitrag melden

... haben im Aufhebungsvertrag stehen, dass er bis 20 Uhr benötigt wird....(meist 10 Std. täglich) ... haben mit Agentur besprochen, dass er Aufhebungsvertrag unterschreibt, zuvor schon arbeitssuchend gemeldet .. betreuen kann übergangsweise die Oma (Rentnerin) und Kita im Ort (da gäbe es Platz, aber 380 Euro können wir uns im Moment nicht leisten)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ah, dann habt ihr Euch abgesichert. Das ist gut. Beiträge sind immer ganz unterschiedlich geregelt. Teils von Gemeinde zu Gemeinde. Wonach wird das bei Euch bemessen ? Hier kann man Ermäßigungsanträge stellen. Muss sich finanziell nackig machen, aber dann gibt es Rabatte eventuell. In der Stadt wo wir vorher wohnten würde es gleich anhand des Einkommens berechnet, wenn man nicht freiwillig den Höchstsatz ankreuzte. Oma langt als Betreuung aber auch aus vorerst. Muss eben bestätigt werden. Je nachdem was er anbietet an Stunden ,so bekommt er dann ALG1.


villeneuve1978

Beitrag melden

Unterstützungen jeglicher Art entfällen bei uns......... Haben Wohneigentum und Mieteinnahmen auf der einen Seite, aber auch hohe Kredite und Belastungen auf der anderen Seite, daher bekommen wir von keiner Seite Zuschüsse....... Aber die Oma kann betreuen und mein Mann könnte Vollzeit arbeiten, aber halt nicht wie bisher bis zu 50 Std. die Woche für Mau.....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...