Hallo liebe Frau Bader,
herzlichen Dank für die großartige Möglichkeit der Beratung!!
Mein Bruder und seine Frau haben folgende nicht ganz einfachen Fragen:
1. Können die Empfänger von ALG I (der Vater) und gleichzeitig Hartz 4 (die Mutter) Elternzeit nehmen für 24 Monate?
2. Wie genau erfolgt die Anrechnung auf Hartz 4, wie geht das?
3. Der Empfänger der Grundsicherung (Vater) arbeitet in einer WfbM (Träger ist das Landratsamt) Elterngeld beantragen? Wenn ja, geht das für die Zeit: 2 Monate und danach nochmal 1 Monat?
4. Wie formuliert man das im Antrag? Wer füllt das Blatt "Arbeitgeber" aus?
5. Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Herzlichen Dank vorab!
von
kügelchen2
am 12.05.2017, 08:23
Antwort auf:
ALG I, Hartz 4 und Elternzeit Plus?
Hallo,
1. Wesentlich ist hier, dass der Vater nicht gleichzeitig Arbeitslosengeld eins bekommen und in Elternzeit sein kann. Ihm wird dann das Arbeitslosengeld eins erst mal gestrichen.
2. Das Elterngeld wird voll auf das Hartz IV angerechnet.
3. s. .
4. Es gibt keinen Arbeitgeber
5. Welchen Antrag genau meinen Sie?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2017
Antwort auf:
ALG I, Hartz 4 und Elternzeit Plus?
Arbeitet der Vater oder nicht ? ALG1 und Einkommen ?
Bitte schildere das noch einmal verständlicher.
Wenn sie eh H4 bekommt und Zuhause ist, dann kann der Vater nicht auch noch Zuhause bleiben.
Seit wann bekommt sie H4 ?
Elternzeit hat man nur, wenn man einen Arbeitgber hat.
von
Sternenschnuppe
am 12.05.2017, 09:40
Antwort auf:
ALG I, Hartz 4 und Elternzeit Plus?
Nein, kann man nicht. Die Mutter hat eh keine EZ - da keinen Arbeitgeber. Wenn sie zudem Hartz4 bekommt ist sie wohl daheim. Von unterstützend Hartz4 weil Einkommen nicht ausreicht schreibst du ja nichts. Davon ab langt es wenn ein Elternteil daheim ist, beide Elternteile gleichzeitig werden die Ämter nicht mitmachen.
Zweites Problem, ich gehe davon aus beide zusammen wohnen, Beide also auch eine Bedarfsgemeinschaft bilden - trotz verschiedener "Geldgeber". Geht der Mann in EZ - sofern der Träger zustimmt - dann entfällt der Anspruch auf ALG1 - und Elterngeld dürfte nur Mindestsatz von 300 € werden da ALG1 mit 0 € berechnet werden. Ich bezweifel das das finanziell langt, also müsste der Hartz4-Satz erhöht werden. Zumal das Elterngeld auf Hartz4 angerechnet wird da scheinbar nicht selbst erarbeitet.
Drittes Problem, ich vermute mal stark das das nicht ALG1 in dem Sinne ist sondern "Übergangsgeld" oder wie immer man das bezeichnet da er im Zuge einer Maßnahme, Umschulung, Weiterbildung aktuell bei der WfBM tätig ist. Da ist Teilnahmepflicht meines Wissens nach.
Der Mutter wird evtl - je nach Berater - zugestanden 24 Monate daheim zu bleiben ohne das sie da groß an Maßnahmen oder ähnlichem teilnehmen muss. Evtl sogar bis zum 3ten Geburtstag. beide gleichzeitig aber sicherlich nicht. je nach Berater deshalb weil man ein Anrecht auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag hat und man gleichzeitig als Hartz4er verpflichtet ist selbst alles zu unternehmen damit man aus Hartz4 wieder herauskommt. deshalb sagen einige Ämter das man der frau zumuten kann nach dem ersten Geburtstag mindestens wieder Teilzeit zu arbeiten. Wie eben auch Familien wo Arbeitgeber vorhanden sind und beide Elternteile nach auslaufen des Elterngeldes wieder arbeiten müssen.
Mitglied inaktiv - 12.05.2017, 10:00