Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 1 nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG 1 nach Elternzeit

Stina_

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Liebe Frau Bader, meine Tochter wurde Mitte November geboren. Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.03.2021. Bis dahin habe ich auch Elternzeit genommen. Ich habe aber nur für ein Jahr Elterngeld beantragen können. Der Elterngeldanspruch endet also Mitte November 2020. Ich würde mich allerdings gerne, bis meine Tochter 2 Jahre alt ist, zu Hause intensiv um ihre Betreuung kümmern. Geld weglegen ist nicht möglich, da ich meine Studienkredite (ca.300) abbezahlen muss und mein Mann auch nur 1200 Euro verdient. Nun meine Fragen: 1. Nach was würde das ALG 1 berechnet werden, wenn ich es im April 2021 beantrage? (Nach dem Studium habe ich von 2017-2019 gearbeitet - also 2 Jahre) 2. Kann ich das ALG1 im November 2020 beantragen, obwohl der Arbeitsvertrag noch bis März 2021 läuft und ich noch in Elternzeit sein werde? 3. Wenn nicht, gibt es andere finanzielle Hilfen für die Zeit von November bis März, in der ich kein Elterngeld bekomme? Ich bedanke mich schonmal herzlich für Ihre Hilfe! Viele Grüße Stina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können kein ArBegld 1 bekommen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sondern das KInd betreuen 2. Wenn das Kind betreut ist, Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nur TZ arbeiten wollen (bis 30 Std/ Wo), ja 3. Kinderzuschlag, Wohngeld, ergänzendes H IV Liebe Grüße NB


Stina_

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Ich habe noch eine Frage: Hätte ein Aufhebungsvertrag (um im November 2020 aus den Arbeitsvertrag rauszukommen) negative Auswirkungen auf das ALG1? Danke!


Car.78

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Solange Du angestellt und in EZ bist bekommst Du logischerweise kein ALG1. Davon aber mal ab, selbst wenn Du arbeitslos wärst, musst Du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn DU ALG1 bekommst. Das heißt, Du brauchst nachweislich eine Kinderbetreuung (Krippe oder Tagesmutter) haben und Du musst auch für Weiterbildungen und Maßnahmen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen, Bewerbungsgespräche wahrnehmen. ALG1 bekommen und das 2. Jahr gemütlich zuhause bleiben funktioniert so nicht, sowas muss man sich leisten können.


Mitglied inaktiv

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Im April wirst du gar kein alg1 beantragen können. Weil du keine Kinderbetreuung hast. Und was ist wenn das Elterngeld ausgelaufen ist? Und es stellt sich auch die Frage der Krankenversicherung ab April.


Paulinchen83

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Zu deinen Fragen: Wenn du 2 Jahre am Stück gearbeitet hast steht dir 12 Monate Alg I zu. Elternzeit von unter 2 Jahren ist unschädlich, die Basis bildet das letzte Gehalt. (Wenn du länger EZ hast wird es fiktiv berechnet). Tatsächlich musst du dich bei einem auslaufenden Vertrag mind. 3 Monate vorher arbeitslos melden, unabhängig ob EZ oder nicht und ab da auch schon bewerben sonst kannst du eine Sperre bekommen. Aufhebungsvertrag ist meist nachteilig, Vorhandener Resturlaub, der dir noch ausgezahlt wird ist auch nachteilig, das Alg I ruht so lang und du bist nicht versichert. GGf kannst du die EZ vor Ende des Arbeitsvertrages beenden und dann noch die Urlaubstage nehmen. Und natürlich brauchst du während der Arbeitslosigkeit eine Kinderbetreeung und musst dich bewerben, wie schon gesagt wurde.


mellomania

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vorrangig ist der Vater des kindes zu unterhalt verpflichtet. das mal vorweg. und um alg zu erhalten musst du dem arbeitsmarkt mindestens 15 h in der woche zur verfügung stehen,, benötigst also eine kinderbetreuung. ohne diese erhälst du kein alg. daher geht dein plan leider nicht auf. du musst dir die zeit zuhause selber finanzieren.


Paulinchen83

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Mellomaina u.a. warum so patzig? Sie hat ja noch über ein Jahr Zeit und kann sich noch eine Kinderbetreuung suchen. Es gibt auch Tagesmütter, vielleicht kann die Oma oder der Vater auch Teile der Beetreeung übernehmen, (wenn er die Stunden reduziert oder Gleitzeit hat oder selbstständig ist).


Stina_

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Vielen lieben Dank an Paulinchen - sowohl für eine wertfreie Antwort als auch die Informationen! Mir ist schon bewusst, dass es hier Menschen gibt, die sich daran stoßen. Das ist in Ordnung für mich. Ich werde da nicht drauf eingehen. Mein Anliegen ist nämlich oben beschriebenes. Vielen Dank für euer Verständnis!


Mitglied inaktiv

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das ist so mellomania´s art, wenn sie glaubt, jemanden "erwischt" zu haben, der sich erdreistet, länger sein Kind betreuen zu wollen und dabei noch finanzielle mittel in Anspruch zu nehmen.... wir wissen nicht, was sie dabei triggert. ihr mann verdient soo gut, sie könnte sich eigentlich zur ruhe setzen.


Ani123

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EZ vorzeitig zu beenden um ALG1 zu bekommen geht nicht. Da wird die Agentur für Arbeit nicht mitmachen, weil es ähnlich ist wie EZ zu beenden um ins BV zu gehen, was auch nicht geht. Für ALG1 brauchst du eine nachweisliche Kinderbetreuung. Diese muss nicht zwingend Tagesmutter oder Kita sein. Genauso gut kann es Oma, Opa, gute Freundin, usw. sein. Diese müssen das schriftlich bestätigen. Für dich ist in dem Punkt besonders wichtig, wenn die Agentur für Arbeit dich zu einer Weiterbildung schickt oder eine Arbeitsstelle hast und dann die Kinderbetreuung nicht klappt kann dir Betrug unterstellt werden und du musst das bereits erhaltene ALG1 komplett zurück zahlen. Sollte die Kinderbetreuung nicht mehr klappen wenn die Agentur für Arbeit was von dir fordert musst du das nachweisen, bsp. Attest von der Betreuungsperson. Das geht nicht jedes Mal. Da wittern die auch Betrug. Ebenso solltest du, insofern du eine Betreuung angibst, dein Kind während der Zeit wo du Gespräche bei der Agentur für Arbeit auch betreuen lassen, denn es wird mit vorhandener Betreuung und ALG1-Bezug und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen nicht gerne gesehen, wenn das Kind dabei ist. Eine Betreuung also anzugeben die es gar nicht gibt um ALG1 zu beziehen macht somit keinen Sinn. Ohne Kinderbetreuung kein ALG1. Was du machen kannst ist deine EZ zu verlängern. Da wird die Agentur für Arbeit nichts gegen haben, weil sie dann nicht für dich zuständig sind. Wie das mit der Krankenversicherung aussieht nachdem dein Vertrag geendet ist und du ggf. noch in EZ bist fragst du am besten bei deiner KK nach. Dein Mann kann dich und das Kind mitaufnehmen. Ihr seit dann familienversichert. Wenn du das nicht möchtest musst du dich (spätestens mit Ablauf der EZ) selbst versichern, was zurzeit 180€/mtl. sind. Das Kind sollte dann auf jeden Fall zur KK des Vaters gehen, denn sonst musst du dafür mitzahlen. ALG1 sind 60% vom vorherigen Lohn, welcher max.5 Jahre zurück liegen darf. (Kann sich mit den max. Jahren auch geändert haben.) Am besten ist es ein Gespräch bei der Agentur für Arbeit zu machen und die Situation zu erklären. EZ endet Ende März 21. Möchte gerne bis Ende Nov.21 zuhause bleiben. Welche Hilfen stehen mir zu? Ich würde auch fragen wie es denn wäre, wenn du ab April 21 wieder arbeiten nöchtest bzgl. Hilfen. Alle Option erfragen und was bei jedrr Option gefordert wird. Auf jeden Fall solltest du Eigeninitiative zeigen und nicht auf Angebote und große Hilfe der Agentur für Arbeit warten bzgl. Jobsuche, sondern selbst recherchieren und bewerben. Denn sonst wirst du vermutlich nicht zu Dez.21 wieder arbeiten, sondern ggf. erst Monate später. Du würdest zwar in der Zeit mit nachweislicher Kinderbetreuung ALG1 bekommen, aber das sollte nicht das Ziel sein. Das Ziel sollte sein mit Ende der EZ eine Arbeit zu haben.


Stina_

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Vielen Dank für interessanten Informationen und Impulse!


mellomania

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das schrieb ich ja. im übrigen ist es egal, was für eine betreuung sie hat. ob kita, oma, tamu. hintergrund ist einfach, dass sie immer verfügbar sein muss. wenn sie alg bekäme und morgen eine maßnahme startet, muss sie die eben beginnen können. daher die betreuung.


mellomania

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schade. der inhalt meiner antwort ist richtig. was hat das mit erwischen zu tun deiner meinung nach? bleib ruhig. was mein privates angeht ist es eben so wie es ist. nur nach den regeln müssen alle gleich spielen. und wenn die betreuung sein muss um alg zu bekommen, ist das gesetzlich so geregelt. hat also mit erwischen rein gar nix zu tun. und wer länger zuhause bleiben möchte, muss es sich leisten können. auch das ist alles geregelt. daher verstehe ich deinen angriff, wie so oft, nicht. :-) hat auch mit wertung der situation der AP nix zu tun. ein Vater des kindes wird wahrscheinlich da sein und eben auch zu unterhalt verpflichtet sein. auch das ist gesetzlich geregelt. :-)


Strudelteigteilchen

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Aber das muß man ja nicht, wenn man die Antworten aus einem vorgegebenen Pool von "Alle wollen an mein Geld"-Antworten zieht.


zweizwerge

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"bis meine Tochter 2 Jahre ist" ... solltest Du Dir übrigens auch überlegen. Die meisten Krippen/Kindergärten nehmen nur zum neuen Schuljahr auf. Mit Eingewöhnungszeit evtl. auch etwas später, aber mach dich auf jeden Fall rechtzeitig schlau.


Felica

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Du bekommst kein ALG1, wie kommst du darauf das dir das zusteht? Dafür müsstest du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügubg stehen, was du ja nicht willst und nicht tust wenn du dein Kknd betreust. Bleibt also abzuklären ob ihr Ansoruch auf Hartz4, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld habt. Oder wir eben andere Frauen auch, sich einen Betreuungsplatz zu suchen und dann nach dem EG wieder zu arbeiten. Innerhalb der EZ geht das auch in TZ. Erlaubt sind in der EZ bis zu 30 Std die Woche.


Felica

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Ich gege mal nur auf den größten Fehler ein, ohne Arbeitgeber keine Elternzeit! Sobald ihr Vertrag endet, endet auch ihre Elternzeit. Sie kann darüber hinaus gar keine nehmen. Heisst also ab dann muss sie schauen wie sie sich versichert.


Mitglied inaktiv

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ich hatte unter paulinchen geschrieben, die zwar selbst von manchen dingen keine Ahnung, sich aber über deinen patzigen ton gewundert hat. *daher verstehe ich deinen angriff, wie so oft, nicht. :-) * du verstehst vieles nicht. du freust dir schlichtweg ein loch in deinen bauch, wenn du jemanden zurechtweisen kannst, der DEINER Meinung nach Subventionen erschleichen will.


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