Guten Tag Frau Bader, ich war 3 Jahre in Elternzeit und habe danach 6 Monate Vollzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis gearbeitet, das nun endet. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden in die Berechnung des ALG 1 die letzten 12 Monate einberechnet. Da ich 3 Jahre in Elternzeit war, würde die Hälfte dieser 12 Monate also fiktiv berechnet. Stimmt das so? Mein Kollege meint, dass die letzten 3 Monate vor Arbeitslosigkeit bei der Berechnung zählen und man nur 12 Monate Anwartschaft nachweisen muss. Das hat mich verwirrt und konnte ich auch nirgendwo so finden. Herzliche Grüße und Danke im Voraus!
von Zakathur am 16.03.2023, 16:54