Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aktivitäten am Umgangswochenende des anderen. Darf man zusehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aktivitäten am Umgangswochenende des anderen. Darf man zusehen?

Alexis86

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Hallo Frau Bader, mein 5- jähriger Sohn hat Mitte Oktober seine erste Karateprüfung. Eine Woche davor hat er eine große Trainigsveranstaltung, die Pflicht ist, dass er bei dieser Prüfung teilnehmen darf. Diese Trainingsveranstaltung ist am 'Papa- Wochenede'. Der Vater hat mir zu gesagt, dass der Sohn hin gehen wird. Nun ist meine Frage, ob ich bei diesem Training auch zu sehen darf? Wenn ich den Vater fragen würde, weiß ich jetzt schon, dass er nein sagen wird. Ich würde jedoch gerne dabei sein, da es das einzige Training ist, bei dem Eltern erlaubt sind! Während dem normalen wöchentlichen Training und auch bei der Prüfung dürfen Eltern (wahrscheinlich aufgrund der Ablenkung) nicht dabei sein. Darf ich, obwohl es das Umgangswochenede des anderen Elternteils ist, trotzdem hin gehen? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, liebe Güte, warum denn nicht? Sollte er da Ärger machen wäre mal über ein Eltern-Training nachzudenken. Ihr Sohn freut sich, wenn beide zuschauen und ihn wichtig nahmen. Und alleine das zählt. Liebe Grüße NB


mellomania

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? verstehe die Frage nicht. geh hin und gut. es kann dir keiner verbieten. es ist doch deine entscheidung wenn du hingehst.


Alexis86

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Ich habe schon mal irgendwo gelesen, dass einem Elternteil so etwas verboten wurde, da man ja seine eigene Umgangszeit hat. Nun war eben die Frage, ob das allgemein so ist, oder eben nur bei diesem bestimmten Fall so war.


mellomania

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huch? das finde ich aber schon krass, wenn dem so wäre. es geht um dinge, die das kind eben außerhalb des hauses hat sozusagen, vereinsmitgliedschaft etc. war mir nicht bewusst, sorry


Alexis86

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Kein Problem! Wenn ich das nicht mal gelesen hätte, wäre ich vermutlich auch einfach hin gegangen. Aber das war wirklich ein Fall wo gerichtlich entschieden wurde, dass es dem Kind nicht zumutbar ist, wenn beide Eltern aufeinander treffen. Finde den Fall aber leider nicht mehr... Wollte nun einfach wissen ob dies allgemein bei den Umgangsregelungen gilt oder eben Fallspezifisch ist.


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