Maite
Hallo Frau Bader! Ich hatte gestern schon geschrieben, kann aber meinen Beitrag nicht finden, darum noch einmal! ;-) Ich habe mehr als Fristgerecht einen Antrag auf Elternteilzeit mit Dienstantrittswunsch ( Anfang Jan. 2012), Arbeitszeitverteilung und Wochenarbeitszeit gestellt. (AG hat mehr als 700 Beschäftigte) Mein AG hat darauf NICHT reagiert und erst nach meinem telefonischen Drängen ( 6 Wochen nach Antragstellung!!!) einen Gesprächstermin eingeräumt.Hierbei wurde mir wenig Hoffnung bezügl. der Verteilung der Arbeitszeit gemacht. Teilzeit: Ja! Stundenverteilung: nur wenn ich kompromissbereit bin. Und auch dann sei es gaaanz schwierig! Kompromisse sind aber kaum möglich, da ich mit zwei Kindern und festen KiGa-Zeiten einfach kaum flexibel sein kann! Ist es nicht so, das ich auf meine Wunscharbeitszeit bestehen kann, da mein AG nicht fristgerecht meinen Antrag abgelehnt hat? Mein Dienstantritt sollte in etwa 2 1/2 Wochen sein, ich habe bisher weder ein Stellenangebot noch etwas schriftliches in der Hand. Wie reagieren, wenn mir der Arbeitsvorschlag meines Arbeitgebers nicht möglich ist? Müsste ich mein Recht beim Arbeitsgericht einklagen? Kann ich einfach ablehnen? Ab wann/ welcher Frist sollte man seine Arbeitnehmerrechte an eine Anwalt weitergeben ? Vielen Dank für Ihre Bemühungen und eine angenehme Adventszeit! ;-) Maite
Hallo, diese Ablehnung gilt erst einmal für die Tz grds. Aber Ihr Problem ist ja die Verteilung. Er sollte schon betriebliche Gründe nennen, um die Wünsche abzulehnen. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, leider hat mein Arbeitgeber meine SS nicht gut aufgenommen und daher bin ich auch im Streit in den Mutterschutz gegangen. In Folge habe ich nun auch die Elternzeit nicht fristgerecht (bis 10 Tage nach der Geburt) sondern eben erst nach 3 Wochen eingereicht. Seitdem habe ich nichts gehört. Habe ich durch die Nicht-Fristeinhaltun ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Nachfolgender Sachverhalt: Am 22.09.2010 habe ich entbunden. Somit bin ich bis zum 21.11.2010 in Mutterschutz. Mit meinem Arbeitgeber habe ich mündlich vereinbart, dass ich auf jeden Fall 2 Jahre nach der Geburt Elternzeit nehmen möchte. Leider habe ich es versäumt einen schriftl ...
Hallo Frau Bader, Wir haben unsere Kita gekündigt weil es mir nach der ersten Woche Eingewöhnung nicht gefiel. Alle Kinder haben nur geweint. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, in unserem Falle September bis einschließlich November. Kann die Kita die Zahlung der Kita Beiträge fordern wenn Sie in der Zwischenzeit den Platz wieder besetz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe leider meine elternzeitverlängerung zu spät eingereicht. Es hieß von meinem Arbeitgeber das ich auf 12 Stunden arbeiten kann und am 21.03. hieß es plötzlich ich muss auf 20 Stunden die Woche kommen. (Die 20 Stunden wöchentlich hab ich vor der Schwangerschaft gearbeitet) Daraufhin wollteich meine Elternzeit am 21.03 ...