Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG insolvent in der Elternzeit :-(

Frage: AG insolvent in der Elternzeit :-(

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, gestern hat mein Arbeitgeber, ein Automobilzulieferer, Insolvenz beantragt. Die Firma muss weiterliefern, um bei den Autoherstellern aller Marken keine Bandstillstände auszulösen und in den Nachrichten hiess es, dass zumindest in den nächsten 3 Monaten der Betrieb mit Insolvenzgeldern weiterläuft und man hofft, einen neuen Investor zu finden. Ich frage mich nun, was mit mir passiert... Seit August 2006 befinde ich mich in Elternzeit noch bis Mai 2011, da wir gleich noch ein Baby bekommen haben. Werde ich wohl in jedem Fall betriebsbedingt entlassen werden? Oder gilt da ein Sozialplan? Bin heuer 9 Jahre da beschäftigt. Wie ist das, wenn die Firma einen neuen Eigentümer bekommt? Wäre super, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und vielleicht wissen Sie noch mehr Wichtiges, was ich nicht gefragt habe! Besten Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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lese grad, dass mein EU im Falle einer Kündigung erlischt und auch meine beitragsfreie SV... Kann ich in diesem Fall ohne Probleme mit meinem Mann familienversichert werden? DANKE


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