Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG insolvent in der Elternzeit :-(

Frage: AG insolvent in der Elternzeit :-(

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, gestern hat mein Arbeitgeber, ein Automobilzulieferer, Insolvenz beantragt. Die Firma muss weiterliefern, um bei den Autoherstellern aller Marken keine Bandstillstände auszulösen und in den Nachrichten hiess es, dass zumindest in den nächsten 3 Monaten der Betrieb mit Insolvenzgeldern weiterläuft und man hofft, einen neuen Investor zu finden. Ich frage mich nun, was mit mir passiert... Seit August 2006 befinde ich mich in Elternzeit noch bis Mai 2011, da wir gleich noch ein Baby bekommen haben. Werde ich wohl in jedem Fall betriebsbedingt entlassen werden? Oder gilt da ein Sozialplan? Bin heuer 9 Jahre da beschäftigt. Wie ist das, wenn die Firma einen neuen Eigentümer bekommt? Wäre super, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und vielleicht wissen Sie noch mehr Wichtiges, was ich nicht gefragt habe! Besten Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

lese grad, dass mein EU im Falle einer Kündigung erlischt und auch meine beitragsfreie SV... Kann ich in diesem Fall ohne Probleme mit meinem Mann familienversichert werden? DANKE


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hi, ich hab da ein verzwicktes Problem. Ich bin in Elternzeit bei meinem letzten Arbeitgeber, bis zum Juli 2008, da wird meine Tochter 3. Nun bin ich erneut schwanger und wollte den Arbeitgeber informieren, habe jetzt erst nach 2 Monaten die Info bekommen, Arbeitgeber insolvent, seit Juli 2007, ich wurde nicht informiert. Habe heute mit dem ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit (3 Jahre beantragt). Mein Arbeitgeber steckt mitten im Insolvenzverfahren. Soviel ich weiß sind bereits alle Mitarbeiter zum 31.12.2016 gekündigt worden. Ich habe jedoch noch keine Kündigung bekommen. Da ich nun ganz frisch wieder schwanger bin, hätte ich diesbezüglich ...

Hallo , Meine Frau befindet sich derzeit in Elternzeit seit dem 8.2.2019 bis zum 7.2.2020. Nun ist der Arbeitgeber insolvent. Dadurch haben wir jetzt Post von der Bezirksregierung Köln bekommen die das ganze jetzt prüfen . Sollte es der Fall sein , dass nun wie erwartet die Kündigung kommt , wie verhält sich das dann mit dem weiteren Verlauf de ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...