Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG insolvent in der Elternzeit :-(

Frage: AG insolvent in der Elternzeit :-(

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, gestern hat mein Arbeitgeber, ein Automobilzulieferer, Insolvenz beantragt. Die Firma muss weiterliefern, um bei den Autoherstellern aller Marken keine Bandstillstände auszulösen und in den Nachrichten hiess es, dass zumindest in den nächsten 3 Monaten der Betrieb mit Insolvenzgeldern weiterläuft und man hofft, einen neuen Investor zu finden. Ich frage mich nun, was mit mir passiert... Seit August 2006 befinde ich mich in Elternzeit noch bis Mai 2011, da wir gleich noch ein Baby bekommen haben. Werde ich wohl in jedem Fall betriebsbedingt entlassen werden? Oder gilt da ein Sozialplan? Bin heuer 9 Jahre da beschäftigt. Wie ist das, wenn die Firma einen neuen Eigentümer bekommt? Wäre super, wenn Sie mir weiterhelfen könnten und vielleicht wissen Sie noch mehr Wichtiges, was ich nicht gefragt habe! Besten Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

lese grad, dass mein EU im Falle einer Kündigung erlischt und auch meine beitragsfreie SV... Kann ich in diesem Fall ohne Probleme mit meinem Mann familienversichert werden? DANKE


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hi, ich hab da ein verzwicktes Problem. Ich bin in Elternzeit bei meinem letzten Arbeitgeber, bis zum Juli 2008, da wird meine Tochter 3. Nun bin ich erneut schwanger und wollte den Arbeitgeber informieren, habe jetzt erst nach 2 Monaten die Info bekommen, Arbeitgeber insolvent, seit Juli 2007, ich wurde nicht informiert. Habe heute mit dem ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner Elternzeit (3 Jahre beantragt). Mein Arbeitgeber steckt mitten im Insolvenzverfahren. Soviel ich weiß sind bereits alle Mitarbeiter zum 31.12.2016 gekündigt worden. Ich habe jedoch noch keine Kündigung bekommen. Da ich nun ganz frisch wieder schwanger bin, hätte ich diesbezüglich ...

Hallo , Meine Frau befindet sich derzeit in Elternzeit seit dem 8.2.2019 bis zum 7.2.2020. Nun ist der Arbeitgeber insolvent. Dadurch haben wir jetzt Post von der Bezirksregierung Köln bekommen die das ganze jetzt prüfen . Sollte es der Fall sein , dass nun wie erwartet die Kündigung kommt , wie verhält sich das dann mit dem weiteren Verlauf de ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...