Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ärztliches attest/gutachten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ärztliches attest/gutachten

tayler2011

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hallo. situation: wir, mein mann , sohn 8 monate alt und ich wollen wegen erheblichem lärm umziehen in eine wechselwohung ( angeboten von der genossenschaft) , da es schon mehrere beschwerdeprotokolle an der genossenschaft wegen unserer nachbarn gab. und es nach einem rundschreiben an alle mieter so eskaliert is das wir mit unserem sohn kaum noch rauskönnen da man schon an der haustür angeschrien wird und seitdem alles noch lauter ( mit vollster absicht) ist. wir bekommen alg II ( da mein man eine op an der hand hatte und die nun nich mehr bewegen kann/darf)... nun das problem die neue whg is genau 13 euro über der MOG ( was nicht so das problem sei ich arbeite nebenbei geringfügig) aussage des jobcenters; wir brauchen einen umzugsgrund und das was wir vorlegten ( beschwerde schreiben der vermieter etc. ) reiche nicht. mittlerweile is das so schlimm das mein sohn nachts nich mehr schläft und schon angst hat ( wacht panisch auf und krallt sich fest) das wir erst dachten dies sei ein entw. schub etc und sind zum doc weil wir nich weiter wussten. diesen erzählten wir von der situation. und der doc stellte uns ein gutachten aus das wir umziehen müssen da sonst das kindeswohl und die entwicklung gefährdet sei und es unzumutbar sei dort weiter zu wohnen! nun meine frage muss das jobcenter dieses attest als umzugsgrund annehmen? oder können die weiter drauf plädieren das wir umzihen können wenn wir wollen nur denn würde nich die MOG übernommen sondern nur die vormiete ? vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich denke schon, dass das ausreicht, kann aber nicht die Meinung des Sachbearbeiters ersetzen Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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hallo ich glaube schon das das reicht,wir stellen auch so atteste auch,oft wegen schimmel und da machen die ämter keinen stress mehr!


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