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Hallo Frau Bader, am 23.11.2008 wurde mein Sohn geboren. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon geschieden (seit 21.10.08). Die Vaterschaft wurde vom Kindsvater bereits vor der Geburt vor dem Jugendamt anerkannt. Auch der "Scheinvater" (also mein Exmann) hat vor dem Jugendamt der Vaterschaftsanerkennung meines Partners zugestimmt. Dies musste sein, da das Scheidungsurteil zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war. Mittlerweile ist es seit 26.11.08 rechtskräftig, jedoch liegt uns noch keine rechtskräftige Ausfertigung des Urteils vor. Aus dem Grund weigert sich das Standesamt, die Geburtsurkunde herauszugeben - ohne die man ja bekanntlich nichts beantragen kann. Ist das so rechtens? Selbst die Vorlage der anderen Urkunden (Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung, Abschrift des noch nicht rechtskräftigen Scheidungsurteils) konnte die Standesbeamtin nicht überzeugen. Sie sagt, dies ist zum Schutze des Kindes. Es kann doch aber nicht sein, dass trotz geklärter Vaterschaft usw., uns die Geburtsurkunde nur wg. des fehlenden Urteils nicht ausgehändigt wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe. LG NiennaC
Hallo, leider müssen Sie warten... Liebe Grüsse, NB
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Dann geh doch zum Gericht und lass dir auf deine Urteilsausfertigung einen Rechtskraftvermerk anbringen. Ohne Anforderung wird dir das Gericht keine rechtskräftige Ausfertigung zuschicken. lg, jule
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Jule, das weiß ich. Ich hab ja auch mit der zuständigen SB beim Gericht gesprochen, so wie du es geschrieben hast, wollte ich es ja machen, aber: Es muss(te) erst eine Rechtskraftanfrage beim OLG gemacht werden, erst wenn das das OK gibt, wird mir bzw. meinem Anwalt die rechtskräftige Ausfertigung zugeschickt. Ich war auch etwas erstaunt über diese Vorgehensweise, die kannte ich so gar nicht. Dabei hab ich doch ReNo-Gehilfin gelernt.
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Ja, stimmt, bei der Scheidung muss erst ein sog. "Notfristzeugnis" beim OLG angefordert werden. Ich habe auch mal RA-Fachangestellte gelernt und vier Jahre darin gearbeitet, bin nun bei Gericht (aber nicht Familienabteilung). lg, jule
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