Ivdazo
Sehr geehrte Fr. Bader, mein Arbeitgeber will aufgrund der Corona-Situation mir andere Aufgaben geben, die ich aufgrund einer Krankheit derzeit nicht erfüllen kann, die Standardaufgaben könnte ich schon erfüllen, die sind aber im Moment nicht verfügbar wegen des Lockdowns. Nun will er mich nicht beschäftigen, oder zumindest nicht bezahlen, da ich ja nicht arbeite. Was gibt es da für Möglichkeiten? (Am liebsten würde ich die Arbeitsstelle behalten, und irgendwie die Zeit bis zum Ende des Lockdowns überbrücken.) Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Siend Sie schwanger oder in EZ? Liebe Grüße NB
mellomania
er muss dich nach vertrag bezahlen. er kann dir eine änderung des aufgabenfeldes vorschlagen was du aber nicht annehmen musst. zumal du es ja nicht kannst. das wäre ja zu deinem nachteil. weiß er dass du auf grund der krankheit die aufgaben nicht machen kannst? is ja unfair, selbst wenn du dich krankmeldest erhälst du nach 6 wochen krankengeld...
Mitglied inaktiv
Wieso meldet er keine Kurzarbeit für dich an?
Ivdazo
Das ist nur eine kleine ÄNderung in den Aufgaben, aber für mich eine ganz entscheidende, die es mir unmöglich macht, die Aufgaben zu übernehmen, für andere ist die Änderung kaum wahrzunehmen. Mein Arbeitgeber sieht da auch keinen Unterschied.
mellomania
dann lass dir ein ärztliches Attest geben, welches eben besagt, dass du genau DAS nicht machen kannst. auf dieses Attest muss er sich verlassen und es anerkennen...
Ivdazo
Morgen lasse ich mir so ein Attest geben. Aber was ist dann? Bleibe ich bezahlt zu Hause und mache nichts (zumindest bis zum Ende des LD bzw. bis zum Krankengeld)? Oder wie läuft das?
mellomania
ich verstehe eines nicht ganz. du hast job A. und kannst diesen machen. viele kollegen haben job A. jetzt sollen ALLE job B machen, was du nicht kannst, alle anderen aber schon. job A an sich gibt es nicht mehr? was sagt der AG denn dazu? gäbe es keine möglichkeit den teil wegzulassen den du nicht machen kannst?
Ivdazo
Ja genau, so ist es. Was soll mein AG dazu sagen? Es ist die einzige Möglichkeit, wie das Unternehmen weiter bestehen kann. Meine Kollegen sehen da auch fast keinen Unterschied, den meisten ist es so auch viel lieber, und sie werden nur ungern später zu Job A zurückkehren. Nein, die Aufgaben sind klar geregelt, es kann nichts getauscht und nichts weggelassen werden. Kriegst gleich PN, dann ist es klarer. ;-)
Felica
Nein, du bleibst nicht zuhause. Du gehst zur Arbeit, gibst deinem AG das Attest und dann schaut ihr gemeinsam welche Optionen es gibt. Wenn es nur eine kleine Änderung ist dürfte das wohl kaum bedeuten das du gar nicht mehr arbeiten kannst. Sonst ist es keine kleine Änderung. Oder du arbeitsunfähig. Das bedeutet aber das der Arzt dich krank schreiben sollte und du nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ins Krankengeld rutscht.
Ivdazo
Es geht mir nicht um die Größe der Änderung. Es geht darum, welche Optionen es jetzt gibt. Lohnfortzahlung ohne Arbeit ist aber, glaube ich, bei meinem Arbeitgeber nicht drin, auch bei Krankschreibung nicht. Nicht so lange auf jeden Fall. Ich weiß aber nicht, wie das rechtlich aussieht. Deshalb frage ich ja hier nach Rat.
Ivdazo
Habe noch einen Hinweis bekommen: an sich ist die Arbeit die Gleiche, aber die Ausführung ist anders, und das macht es mir unmöglich, sie auszuführen. Danke mellomania!
mellomania
.
Felica
Naja, es klingt eher nach gib mir Wasser, aber mach mich nicht nass. Der lockdown kann noch Monate dauern. Warum sollte der AG dich für Nichtstun ohne echten nachvollziehbaren Grund weiter bezahlen? Falls du nicht gerade unter Kündigungsschutz fällst, wie schwanger oder EZ, darfst du auch eher mit der Kündigung rechnen. Vor allen wenn die Keule kommt, ich kann das nicht weil es mir gesundheitlich nicht möglich ist. Wenn der AG bescheinigen kann das du die Arbeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen langfristig nicht erfüllen kannst, gibt das ihm ein Kündigungsgrund. Den es kann ja gut sein das der AG beschließt es bleibt bei den Änderungen.
Ivdazo
Liest du eigentlich richtig? Ich frage hier nach Optionen, die ich habe(n könnte), und nicht, wie ich vom AG Geld und noch mehr Geld herauspressen kann. Ich weiß selber, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ich gekündigt werde, zumindest bis zum Ende des LD, wenn alles MIT SICHERHEIT wieder beim Alten ist (aber ich den Job entweder noch/wieder habe oder eben nicht). Ich bin auch schon dabei, vorsichtshalber mal nach einem neuen Job zu schauen. Und wenn du mir nicht "glaubst", kannst du es dir so vorstellen: Bisher habe ich Teile lackiert, in Blau. Jetzt muss ich sie in Rosa Glitzer lackieren. Meine Kollegen stehen auf Rosa Glitzer. Ich kriege davon solche Augenschmerzen, dass ich zeitweise erblinde. ;-)
mellomania
sie meinen es immer besser zu wissen. Frau Bader wird dir hoffentlich antworten können.
Felica
Ich habe dich schon verstanden. Was du nicht verstehst ist das der AG sehr wohl das Recht hat Arbeitsabläufe zu ändern. Du sagst selbst, es ist keine wirkliche Änderung. Du musst also nicht plötzlich Außendienst machen statt Kunden im Geschäft zu bedienen. Es scheint auch so, das die Änderung der Abläufe die einzige Option deines AG ist überhaupt weiter arbeiten zu können. Du aber kannst dieses nicht leisten. Damit bleibt lediglich die Frage, bist du teils arbeitsunfähig, sprich ein Attesr bescheinigt dir das du diese Tätigkeit so nicht machen kannst oder bist du komplett arbeitsunfähig. Beides ist aber unterm Strich irrelevant, weil dein AG dir in beiden Fällen einfach kündigen kann. Da du langfristig aufgrund gesundheitlicher Probleme ausfällt. Es gibt keinen Kündigungsschutz bei Erkrankung wenn diese langfristig besteht. Du bist scheinbar aktuell nicht geschützt, sprich weder EZ noch schwanger- damit ist die Frage hier im Forum so oder so falsch am Platze. Weil es hier nur nur rund ums Baby geht, nicht um Arbeitsrecht. Dein AG muss sich also nicht lange mit Lohnfortzahlungen rumärgern, zu der er nur im Krankheitsfall verpflichtet wäre. Da käme er auch nicht drum herum solange der Vertrag besteht. Der Lockdown kann durchaus noch bis zum Herbst gehen. Schon mal daran gedacht? Du meinst nicht wirklich das der AG dich bis dahin bezahlen soll, ohne das du was dafür tust. Und du sagst ja, diese kleine Änderung führt dazu das du deine komplette Arbeit nicht mehr machen kannst. Wäre es so das er sagt, du musst nun homeoffice machen oder aussendienst, obwohl nichts davon in deinem Vertrag steht, dann könntest du dagegen vorgehen. Wobei HO eher nicht, weil aktuell vom Gesetzgeber empfohlen. Nicht aber wenn es bei der eigentlichen Arbeit bleibt und nur die Farbe von blau auf rosa Glitzer ändert. Jetzt verstanden?
Felica
Super schlau. Fr. Bader wird gar nicht antworten da Arbeitsrecht und nicht RuB.
mellomania
ich schrieb hoffentlich. nicht sicherlich :-) manchmal antwortet sie auch obwohl es RUB betrifft.
Ivdazo
Lerne bitte zuerst lesen, oder wende diese Fähigkeit auch an, bitte! Wass du schreibst, hat nichts mit mriner Frage zu tun.
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