Mitglied inaktiv
Hallo, habe einen Arbeitsvertrag, indem mir eine Kündigungsfrist von 6 Wochen auf Quartalsende zusteht. Ich befinde mich noch innerhalb meiner Elternzeit, die zum 08.02.2011 endet. Nun bin ich bereits seit April diesen Jahres in Teilzeit (16 Std die Woche) wieder bei meinem AG tätig. Wir haben einen befristeten Teilzeitvertrag bis zum Ende meiner Elternzeit abgeschlossen, welcher beidseitig innerhalb von 14 Tage gekündigt werden kann. Diese Kündigungsfrist bezieht sich expliziet nur auf diesen Zwischenvertrag; laut einer Klausel bleibt mein alter Vertrag unberührt. Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass wir die Arbeitszeit nach der Elternzeit genauso beibehalten wollten. Nun hat mein AG mir einen Vertrag vorgelegt, indem ich nun eine Kündigungsfrist von vier Wochen auf Monatsende habe. Ansonsten bezieht sich alles auf meinen alten Vertrag. Ist das rechtens? Es wird argumentiert, dass ich durch die reduzierte Arbeitszeit, auch nicht die volle Kündigungszeit für mich beanspruchen sollte und ich ja damit angeblich flexibler sei. Was kann ich tun? Unterschreiben will ich das so nicht. Können die mir eine Änderungskündigung mit ihren Vorstellungen geben? Muss ich die dann unterschreiben? Wenn ich mich weigere, kann mein Chef dann auf den alten Vertrag (35 Std Woche) bestehen? So wollte ich nicht arbeiten, da meine Tochter in einen Kindergarten geht, der nur bis 14h geöffnet hat und ich ihre Betreuung nicht anders organisieren kann. Bitte antworten Sie mir schnell, da ich in den nächsten 2-3 Tagen in unserer Personalabteilung vorstellig werden soll. Vielen Dank und viele Grüße Birgit Rosenfeld
Hallo, solche Regelungen dürfen durch TZ nicht geändert werden. Wenn eine Änderungskündigung kommt, müssen Sie gerichtlich dagegen vorgehen. Ansonsten kommt es darauf an, wieviele An beschäftigt sind, ob Sie einen Anspruch auf die TZ haben Liebe Grüsse, NB
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