Momof2
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 01.03.2018 mein Kind bekommen und auch fristgerecht die Elternzeit beantragt. Nun haben mein Partner und ich entschieden dass cih anstelle von einem Jahr doch die vollen drei Jahre nehmen werde. Den Antrag habe ich am 20.04.2018 meinen Arbeitgeber zugesendet. Jetzt kam zurück dass er dem Antrag wegen Fristüberschreitung nicht zustimmt. Kann er das?
Hallo, ja. Der Antrag wurde zu spät gestellt Liebe Grüße NB
Dojii
Ja das ist korrekt. Der erste Antrag (der für ein Jahr) ist für 24 Monate bindend. Du hast deinem Arbeitgeber also verbindlich mitgeteilt, dass du in den ersten 24 Monaten nur 12 Monate Elternzeit willst und in den Monaten 13 bis 24 wieder arbeiten gehst. Alle Änderungen innerhalb der ersten 24 Monate benötigen die Zustimmung des Arbeitgebers. Diese Zustimmung hat er verweigert. Man hat kein Recht auf eine Änderung innerhalb der ersten 24 Monate.
mellomania
hast du den erstantrag erst am 20-4 geschickt oder die änderung? seine verweigerung ist leider korrekt. s. meiner vorrednerin.
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