Frage:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
Schönen guten Tag ,
im Juli endet meine Elternzeit. Nun habe ich für meinen kleinen einen Krippenplatz für 3 Tage angeboten bekommen. Für Mo-mi. Meine Arbeitstage vor der Elternzeit waren Mo,Di und Freitag. Nun hab ich im September 2017 meinem AG über die Änderung der Arbeitstage in Kenntnis gesetzt und heute rief er an das ich das nicht einfach so entscheiden könnte. Ich meinte das ich lediglich für diese 3 Tage einen Krippenplatz bekomme und mir ja nichts anders über bleibt. Daraufhin meinte er das die Kita Leitung mir nicht vorschreiben könne wann ich mein Kind dort hinbringen soll. Das versuchte ich aber klar zu stellen das die Kita das sehr wohl kann.
Nun wissen sie es schon 7 Monate und meinten das ich so arbeiten kommen MUSS wie es der Firma passt und alles andere (also ob ich das familiär hinbekomme oder nicht) wäre nicht 7hr Problem.
Was sagen Sie dazu ?
Vielen Dank
Jane
von
JaneLando
am 27.02.2018, 16:04
Antwort auf:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
Hallo,
Sie können in der Tat nicht einfach die Tage selbständig festlegen, Ihr Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Direktionsrecht.
Hinzu kommt, dass Sie vorher an anderen Tagen gearbeitet haben.
Insofern können sie nur hoffen, dass der Arbeitgeber freiwillig zustimmen.
Ansonsten hat der Arbeitgeber in der Tat recht, wenn Ihr Kind mindestens ein Jahr alt ist, haben Sie einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach den persönlichen Bedürfnissen, also an jedem Tag der Woche. Dies ist Ihr Ansatzpunkt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2018
Antwort auf:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
nach der elternzeit arbeitest du wie vorher? bzw um einen tag anders? dein alter vertrag lebt auf, also alles genau wie vorher? dann wird es schwierig da du nach der elternzeit anspruch auf deinen alten vertrag hast. kannst du das privat mit der betreuung nicht klären, muss der AG ja nicht drauf eingehen..wenn er drauf besteht, dass du eben mo di un fr kommst und du kannst nicht, hast du ein problem...kannst du mit dem kiga nicht sprechen?
von
mellomania
am 27.02.2018, 16:15
Antwort auf:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
Ich wusste das ich nur einen 3 Tage Platz für Mo-Mi bekomme und das habe ich sobald ich es wusste auch meiner Arbeit gesagt. Das war im September.
Entweder den oder keinen.....
Deshalb habe ich bereits im September den Wunsch geäußert meine Tage zu ändern. Kam die ganze Zeit keine Reaktion bis auf heute.
von
JaneLando
am 27.02.2018, 19:14
Antwort auf:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
die frage ist eben, ob dir der AG entgegen kommen MUSS oder ob DU deinen alten vertrag erfüllen musst und kündigen, wenn du das nicht kannst. mal sehen was frau bader antwortet.
von
mellomania
am 27.02.2018, 19:31
Antwort auf:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
Ich wusste das ich nur einen 3 Tage Platz für Mo-Mi bekomme und das habe ich sobald ich es wusste auch meiner Arbeit gesagt. Das war im September.
Entweder den oder keinen.....
Deshalb habe ich bereits im September den Wunsch geäußert meine Tage zu ändern. Kam die ganze Zeit keine Reaktion bis auf heute.
von
JaneLando
am 27.02.2018, 19:53
Antwort auf:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
Sorry hab das aus versehen 2x abgeschickt?!
von
JaneLando
am 27.02.2018, 19:54
Antwort auf:
Änderung der Arbeitstage nach Elternzeit
Ich verstehe dein Problem. Aber es ist tatsächlich dein Problem. Der AG ist lediglich verpflichtet, deinen alten Vertrag mit allen Konditionen wieder aufleben zu lassen.
Wenn dort die Arbeitstage so festgelegt sind, ist der AG im Recht.
Sieh es mal so: er hat für die anderen Tage mit anderen AN´s einen Vertrag geschlossen. Eine Änderung deiner Tage bedeutet demnach vermutlich, daß andere Mitarbeiter ebenfalls ihre Arbeitstage ändern müssten. Und wenn die das nicht können? Er kann diesen eine Änderung auch nicht einfach vorschreiben, um dir entgegenzukommen. Gleichbehandlung.
Klar ist das blöd - aber dein AG erfüllt seine Pflicht dir gegenüber.
Sprich mit der Stadt und erkläre denen, daß du einen Platz bräuchtest, der deine Arbeitszeiten abdeckt. Vielleicht gibt es auch eine Tagesmutter, die dein Kind an den Wunschtagen betreuen kann?
von
cube
am 28.02.2018, 08:56