Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ändert sich nach der Elternzeit der ganze Vertrag?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ändert sich nach der Elternzeit der ganze Vertrag?

Born2012

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Liebe Frau Bader, ich bin sein Mai 2009 in einer Praxis angestellt und habe im Januar 2012 meinen Sohn bekommen. Ich hatte bereits vor der Elternzeit angefragt, ob ich im Anschluss meine Arbeitsstunden reduzieren könne, weil meine Chefin in einem kleinen Betrieb wie ihrem (5 Mitarbeiter) nicht verpflichtet ist. Ebenso hatte ich sie vor meiner Elternzeit aufgeklärt, dass ich nach 12 Monaten wieder da bin. Sie stellte dennoch eine unbefristete Arbeitskraft ein. Wir hatte das ganze Jahr über immer wieder Gespräche, in denen wir meine Rückkehr besprachen. Im ersten Gespräch meinte sie, dass das alles kein Problem wäre, im zweiten, dass sie sich nicht sicher wäre, weil sie meine Stelle ja fest besetzt hat und weder Patienten noch Raum für mich hat. Im dritten Gespräch meinte sie dann, ob ich evtl noch weniger arbeiten könne als abgesrochen. Den letzten Punkt habe ich abgelehnt, weil man im Therapeutischen nichts verdient, wenn man zu wenig arbeitet. Jetzt hat sie mir einen Vertrag zugeschickt, in dem sie mich quasi neu einstellt. Sie gibt mir eine geringere Stundenzahl und mit der muss ich noch einmal eine Probezeit machen. Ich hatte in meinem bisherigen Vertrag 3 Monate kündigungsfrist und jetzt nur noch einen. Geht das so oder wird eigentlich nur die Stundenanzahl und Anzahl der Urlaubstage geändert und Verdienst? Ich habe das Gefühl, dass sie mich eigentlich kündigen wollen würde, weil ich eine zu viel bin und das aber günstiger und mit weniger Verlust schaffen will. Ich hoffe auf ihre Antwort und wünsche ihnen einen schönen Tag.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen neuen Vertrag mit neuer Probezeit würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo den vetrag bloß nicht unterschreiben, du möchtest in der ez arbeitenden ,der alte Vertrag ruht dann nur man kann einfach eine Zusatz Vereinbarung machen, so ist deine alte Stelle komplett weg.


SumSum076

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Wenn du nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast, steht dir danach der Vollzeitvertrag zur Verfügung. Hast du auch schriftlich mitgeteilt, dass du danach die Stunden reduzieren willst, dann hast du nun gute Karten! Rechtlich! Teile deiner Chefin schriftlich mit, dass du weiterhin deine Arbeitskraft anbieten möchtest, als erfahrene, eingearbeitete, zuverlässige usw Kraft natürlich auch mit so vielen Stunden wie es dir die Betreuung der Kinder erlaubt (deine max Std-Anzahl). Du gehst von einer Zustimmung aus, weil du 1. nur 1 Jahr EZ angemeldet hast (um schnell dem AG wieder zur Verfügung zu stehen) und 2. auch gleichzeitig den Teilzeitwunsch rechtzeitig angekündigt hast. Nebenbei gehst du davon aus, dass die neue Kraft nicht als Vertretung für dich, sondern als neue Kraft (evtl weils im Betrieb so gut läuft) eingestellt worden ist, weil du ja 1 Jahr Ez angemeldet hast und die Vertretung unbefristet angestellt. Einer Vertragsänderung des alten Vertrages auf die von dir gewünschten Stunden stimmst du gern zu, Ein neuer Verträg mit einer erneuten Probezeit ist nicht notwendig (weil du dich im Betrieb bereits bewährt hast). So in der Art würde ich es schreiben und mir zeitgleich woanders einen neuen Job suchen. Denn die Chefin scheint dich wirklich nicht mehr haben wollen. Entweder seid ihr manns genug, dass für jeden zur Zufriedenheit zu klären oder du gehst über kurz oder lang dort unter. (gehst du einfach so auf den Vertrag ein, wird sie mit dir alles machen können). Meine Meinung... Gruß Sabine


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