Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Adoption für Namenswechsel erforderlich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Adoption für Namenswechsel erforderlich?

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Hallo zusammen! Ich habe bereits einen Sohn, mich aber vom Kindsvater getrennt. Nun bin ich seit langem in einer neuen Beziehung und wir möchten im nächsten Jahr heiraten. Meine Frage ist jetzt, kann mein Sohn auch den Namen des Stiefvaters annehmen oder muss der leidbliche Vater vorher einer Adoption zustimmen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, weder noch. Der Vater muss zustimmen (wenn das Kind seinen Namen trägt). Ansonsten sieht es schlecht aus. Und, mal ehrlich, warum sollte er es tun, der neue MAnn ist ja nicht der Vater Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Einbenennung hat nichts mit Adoption zu tun. Welchen Namen hat das Kind nun, Deinen oder vom Ex. hast Du das Sorgerecht alleine ? Bei alleinigem Sorgerecht und Deinem Namen muss der Vater nicht zustimmen. Bei seinem Namen muss er immer zustimmen. Bei gemeinsamen Sorgerecht auch immer. Bedenke dass das Kind im Falle einer Trennung den Namen eines Mannes trägt mit dem er nicht verwandt ist.


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