Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aktenauszug aus Krankenakte - Begründung erforderlich???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aktenauszug aus Krankenakte - Begründung erforderlich???

Sabrina28579

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Guten Tag Frau Bader, ich habe heute mit meiner Geburtsklinik telefoniert, da ich einen Auszug aus meiner Klinikakte möchte. Es hieß, in dem Schreiben an die Klinik solle ich erklären, warum ich diesen Aktenauszug möchte. Nun meine Frage: Muss ich das der Klinik wirklich darlegen? Ich dachte, ich hätte generell das Recht auf einen Aktenauszug, ohne eine Rechenschaft über meine Gründe ablegen zu müssen. Liege ich damit etwa falsch? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, Sabrina J.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben auch ohne Angaben von Gründen das Recht, Einsicht zu nehmen und Kopien zu machen, nicht aber, die Akte mittzunehmen Liebe Grüsse NB http://www.ratgeber-arzthaftung.de/Akteneinsichtsrecht_Gutachten.htm


Pemmaus

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Am besten du gehts zum Anwalt. Dort wird man Dir alle Formalitäten geben, dass Du Prozesskostenhilfe beantragen kannst. Voraussetzung: Du bist wirklich mittellos.


Pemmaus

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s


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