Saskia w.
SG Frau Bader wir leben in Österreich. unser Kind hat eine immun Erkrankung , die passager also vorübergehend War. wir waren in einer immun Ambulanz in Behandlung. die Ärztin schickt uns die letzten Befunde trotz mehrerer anfragen nicht zu, die besagen dass das Kind jetzt gesund ist. das Problem ist , dass wenn wir ins Krankenhaus fahren wegen Fieber am Wochenende , den Ärzten dort die alten Befunde vorliegen und sie das Kind wie ein immun krankes Kind behandeln. haben wir ein recht darauf, dass die akten endlich aktualisiert werden oder wie kommen wir an den letzten Befund ran? das Problem ist dass der letzte Befund nicht über den Patienten Anwalt zu kriegen ist , weil die Ärztin ihn noch nicht fertig geschrieben hat. allerdings liegen die Ergebnisse Seit Sommer 2019 vor. LG und vielen dank
Hallo, ich kenne mich im österreichischen Recht nicht aus. Liebe Grüße NB
bellis123
Aber da scheint ja doch nicht alles wieder in Ordnung zu sein, wenn man (öfters?) nur wegen Fieber gleich ins Krankenhaus fährt...
Saskia w.
Danke für die Antwort. Nein , wenn am Wochenende Fieber oder ähnliches auftritt , gibt es im Krankenhaus neben der Ambulanz einen Kinderarzt als Bereitschaft. dort kommen wir aber aufgrund der Vorgeschichte nie hin. wir müssen immer in die Ambulanz und dort wird immer der gesamte immun Status per venöser Blut Abnahme getestet , auch wenn es "nur" eine moe oder so ist. und das würde ich dem Kind gerne ersparen. ich geh ja eh nur wenn ich Medikamente wie Antibiotikum brauche. alles andere wartet bis der normale Kinderarzt wieder auf hat. aber der hat eben auch keinen aktuellen Befund und hat uns aus diesem Grund beim letzten hüftschnupfen zur Blut Abnahme wieder ins kh geschickt. die vorherige Kinderärztin hat sich sogar geweigert , lebend Impfung durch zu führen weil sie keinen Befund hatte. ich hab drauf bestanden dass sie die immun Ärztin anruft damit wie geplant und vor allem wie nötig endlich geimpft werden kann. er wurde schon Anfang des letzten Jahres als "gesund " betitelt, aber da hielt sie noch zurück um eine weitere Blut Probe im Sommer auszuwerten. die War immer noch sehr gut. es muss also (auch laut zweiter Meinung ) wirklich abgeschlossen werden , weil mein Sohn ein unnötiges Antibiotikum nach dem anderen bekommt (trotz nicht erhöhtem crp und interleukin) weil bei der alten Diagnose sich natürlich keiner traut , einen "Fehler" zu machen.
Ähnliche Fragen
HALLO, und erstmal ein Lob an Sie, dass Sie sich anbieten und für uns kostenlos solche zu Fragen beantworten, das ehrt sie sehr. Nun zur meiner Frage: Heute wollte ich die Krankenakte meines Sohnes von der Arzthelferin fordern, weil ich den Arzt wechseln will. Diese hat sie mir verweigert mit der Begründung, dass dafür der Arzt persönlich! gefrag ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe heute mit meiner Geburtsklinik telefoniert, da ich einen Auszug aus meiner Klinikakte möchte. Es hieß, in dem Schreiben an die Klinik solle ich erklären, warum ich diesen Aktenauszug möchte. Nun meine Frage: Muss ich das der Klinik wirklich darlegen? Ich dachte, ich hätte generell das Recht auf einen Aktenauszu ...
Guten Tag, hat man ein Recht darauf Einsicht bzw Kopie in die Krankenakte von der Geburt der Kinder zu bekommen? Wenn ja, muss ich das schriftlich machen? Mich interessieren Dinge, die nach der Geburt bekannt wurden, aber im KH niemand etwas sagte, wie z.B Hüftfehler Tochter und Rectusdyastase Mutter. DANKE für ihre Antwort
Ich hätte gern EInsicht in dei Krankenakte meines Sohnes. Er ist mitlerweiele 18 Jahre alt. Ich möchte aber gern den Teil der Akte einsehen, der vor dem 18.Geburtstag enstanden ist. Ich habe das halbe Sorgerecht. Habe ich ein Anrecht darauf diesen Teil zu sehen?
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse