matt1176
Ich hätte gern EInsicht in dei Krankenakte meines Sohnes. Er ist mitlerweiele 18 Jahre alt. Ich möchte aber gern den Teil der Akte einsehen, der vor dem 18.Geburtstag enstanden ist. Ich habe das halbe Sorgerecht. Habe ich ein Anrecht darauf diesen Teil zu sehen?
Hallo, nur wenn er zustimmt Liebe Grüße NB
Berlin!
Nein. Ab dem 18. Lebensjahr darf Dein Sohn selbst entscheiden, wer seine Krankenakte sieht. Auch für die Dinge, die vor dem 18. Lebensjahr sind, das wird nicht getrennt.
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