Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abzüge vom Elterngeld

Frage: Abzüge vom Elterngeld

NyessThorin

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Sehr geehrte Frau Bader und liebe Community, erst einmal danke ich Ihnen und allen die sich die Zeit nehmen mein Anliegen durchzulesen. Ich bin momentan in Elternzeit und bekomme selbstverständlich Elterngeld. Vor der Geburt war ich "ganz normale" Angestellte in einem großen Unternehmen und gesetzlich krankenversichert. Seit März bin ich nun in Elternzeit und habe Mitte April das erste Mal eine Zahlung erhalten. In der Berechnung des Elterngeldes habe ich gesehen, dass mir 150€ für sämtliche Versicherungen abgezogen werden. Daraufhin habe ich meine Krankenversicherung kontaktiert und mir wurde mitgeteilt, dass ich grundsätzlich beitragsbefreit sei, außer ich würde nebenbei Teilzeit arbeiten oder mein Mann wäre privatversichert - beides ist nicht der Fall. Ich habe dann bei der Elterngeldstelle angerufen und freundlich nach einer Erklärung gefragt. Die zuständige Sachbearbeiterin reagierte äußerst unpassend und hielt mich wohl für dumm. Sie sagte mir, dass ich keine Versicherungsbeiträge zahle und diese Abzüge aus dem Bemessungszeitraum stammen, sprich die Zeit in der ich noch gearbeitet und mein Gehalt bekommen habe. Ich würde schon das bekommen, was mir zustünde - mehr konnte oder wollte sie mir nicht erklären. Warum ich jetzt noch Beiträge für die Zeit in der ich gearbeitet habe (und meine Versicherungbeträge ja eigentlich geleistet habe?!) bezahle, kann ich nicht nachvollziehen Ich habe anschließend Freunde und Bekannte in Elternzeit gefragt, bei keinem kommen solche Abzüge vor und werden auch mit keinem Wort in der Berechnung erwähnt. Warum werden mir dann trotzdem Beiträge abgezogen? Wer kann mir das erklären? Ich wäre über eine Erläuterung unglaublich dankbar! Lieber Gruß Sami


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist so korrekt. Es wird zunächst das durchschnittliche monatliche netto ermittelt und durch zwölf geteilt, dann werden pauschal Sozialabgaben und Steuern abgezogen. ganz ausführliche Erklärungen finden Sie beim Ministerium: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/dd4a363a6980abf5227f21f165e237b8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Liebe Grüße NB


Dojii

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Das ist tatsächlich so korrekt. Das Elterngeld errechnet sich aus deinem Brutto-Gehalt der 12 Monate vor Geburt/Schutzfrist abzüglich Steuern und Sozialabgaben nach dem Elterngeldgesetz - also einfacher gesagt aus deinem durchschnittlichen Netto der letzten 12 Monate. Und wenn du gesetzlich versichert bist, war dein Netto damals bereits um die Sozialabgaben reduziert. Die Sachbearbeiterin hat das grundsätzlich richtig erklärt (wenn auch in einem unpassenden Ton) - das Elterngeld errechnet sich aus deinem durchschnittlichen Gehalt, das dir in den 12 Monaten zur Verfügung stand. Die Beiträge zu den Versicherungen standen dir in den 12 Monaten nicht zur Verfügung, da sie zur Errechnung des Nettos bereits von deinem Gehalt abgezogen wurden (und somit nicht auf dein Konto überwiesen wurden) - also kann man diesen Anteil des Gehaltes auch nicht beim Elterngeld berücksichtigen.


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