Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablehnung der Verkürzung der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ablehnung der Verkürzung der Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft

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Hallo Frau Bader! Da ich als Beamtin während meiner Elternzeit erneut schwanger geworden bin, habe ich die Verkürzung der gewährten Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen beantragt. Aufgrund von der Rechtsprechung des EuGH, des VG Gießen sowie diverse Rundschreiben des BMI und aufgrund der neuen Elternzeit- und Elterngeld-Broschüre des BMFSFJ war ich mir sicher, dass der Antrag genehmigt wird. Nun hat mein AG meinen Antrag aufgrund von dringenden dienstlichen und betrieblichen Gründen abgelehnt (neue Mitarbeiter wurden eingesetzt). Selbstverständlich habe ich gleich Widerspruch gegen die Entscheidung eingereicht. Habe ich etwas übersehen, was eine Ablehnung rechtfertigt? Der Widerspruch wird (laut Ankündigung) nicht positiv entschieden. Muss ich nun meinen AG auf Zustimmung zur Verkürzung verklagen? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, meiner Meinung nach sind Sie im Rech. Warten Sie die ANtwort ab Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Der dringende betriebliche Grund ist doch schon nicht schlüssig, da Sie ja erst ab Beginn MuSch die EZ beenden würden und damit die neuen Mitarbeiter weiter eingesetzt werden müssen.


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Genau! Das habe ich u.a. auch im Widerspruch geschrieben!


Sonni74LS

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Außerdem ist das BEEG in dieser Hinsicht wohl geändert worden. Verkündung erfolgt wahrscheinlich im August 2012. Bedeutet, der AG darf gar nichts gegen die Unterbrechung der Elternzeit sagen. Es gilt das Zitat des BMFSFJ (siehe Broschüre Seite 76, Mitte). Es bedarf nicht mehr der Zustimmung des AG um die Elternzeit zu unterbrechen.


SumSum076

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Ich würde dahingehend auf das Rundschreiben ...ich weiß nicht mehr genau..ah hier: Bundesministerium des Inneren an seine Obersten Behörden, vom 19.06.2011, AZ D 2 - 211 435/35.., dass bei Antrag auf Verkürzung gemäß Kiiski zu entscheiden ist, hinweisen. Anführen würd ich auch: BMFSFJ_Richtlinie_BEEG Punkt 16-3-3 (aus 2010) Info vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW an seine Bezirksregierungen, 08.08.2011 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen an seine Staatsministerien, 22.11.2011 Gruß Sabine


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Vielen Dank für die Antworten! Ich dachte ja auch, dass alles reibungslos klappt. Nun frage ich mich warum mein Arbeitgeber sich so querstellt....


Steinbock-Mama

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Hallo, ich bin in der gleichen Situation und wollte kurz nachfragen was in deinem Fall rauskam. LG


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