Sehr geehrte Frau Bader, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen, habe ich im Anschluss an meine Elternteilzeit eine mehrjährige Brückenteilzeit beantragt, die mir auch bewilligt wurde. Innerhalb der Brückenteilzeit habe ich meine Arbeitszeit auf 20 Stunden/Woche reduziert. Seit einiger Zeit werden mir aber immer häufiger Überstunden angeordnet, wodurch ich durchschn. ca 30-35 std arbeiten muss. Ich habe die Brückenteilzeit in Anspruch genommen eben weil ich wegen meinen kleinen Kindern vorübergehen nicht so viel arbeiten will/kann. Ist die Anordnung überhaupt zulässig bzw gibt es eine Grenze, die ich akzeptieren muss? Irgendwie führt es das Brückenteilzeit-System dadurch ad absurdum. Kann ich mich dagegen rechtl. wehren? Besten Dank Paulina
von
pusteblume_berlin
am 25.02.2023, 14:30
Antwort auf:
Abgeordnete Überstunden in Brückenteilzeit
Hallo,
das geht so natürlich nicht.
Es ist vertraglich eine Arbeitszeit festgelegt, An die haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu halten. Eine Ausnahme gilt in betrieblichen Ausnahmesituationen und Notfällen.
Ihr Arbeitgeber versucht, die vertraglich festgelegten Zeiten zu umgehen. Sprechen Sie mit ihm.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2023
Antwort auf:
Abgeordnete Überstunden in Brückenteilzeit
Ganz grundsätzlich gelten die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten/-stunden - (Ausnahme Führungspositionen wie GF etc).
Im "normalen Berufsalltag" ist mal Überstunden zu machen - die dann in Freizeit abgegolten oder bezahlt werden müssen! - dennoch ja üblich. Stichwort: "mal".
Wenn dies bei dir regelmäßig vorkommt und dazu noch 10-15 Std wöchentlich sind - nein, das ist nicht zulässig.
Du kannst dich auf deinen Arbeitsvertrag berufen, in dem 20 Std wöchentlich vereinbart wurden.
Gerne bist du bereit, in Notfällen hin und wieder auch ml länger zu bleiben, aber eben nicht so, wie es jetzt läuft.
von
suityourself
am 26.02.2023, 12:47