Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aberkennung Vaterschaft und Mutterschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aberkennung Vaterschaft und Mutterschaft

HeyDu!

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Sehr geehrte Frau Bader, kann ein Kind einen Antrag auf Aberkennung der Vaterschaft und Mutterschaft stellen? Oder zumindest Vaterschaft? Mir ist theoretisch bewusst, Mutter eines Kindes ist die Frau die es geboren hat... Aber vielleicht gibt es derartige Fälle? Schließlich hat das Kind ein Abstammungsrecht. Beispiel zur Veranschaulichung: Bei Eizell- und Samenspende die sogar nach ausländischem Recht in dem Alter "der Eltern" illegal war. Kind erfährt von allen Umständen und will dagegen vorgehen. Wird vielleicht sogar der Staat aktiv? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Laut Gesetz ist immer die Frau die Mutter, die das Kind geboren hat. Insofern ist es egal, ob sie die biologische Mutter ist. Das BGB ist aus dem Jahre 1900, da gab es solche Fälle noch nicht. Anders ist es beim Vater. Wenn das Kind erfährt, dass der Vater möglicherweise nicht der Vater ist, hat es zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Liebe Grüße NB


Felica

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Die Tage gelesen. Da hat eine Frau Eizellen gespendet. Kind wurde mit Spermien von Ehemann gezeugt. Beide Eltern sind also genetische Eltern. Da die Frau aber das Kind nicht ausgetragen hat sondern eine leihmutter, gilt die Leihmutter als rechtliche Mutter. Der genetischen bleibt nur der Weg der Adoption. Der Vater dagegen hat es leichter.


HeyDu!

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Dein Fall ist einleuchtend. Eben deutsches Recht. Die Frau die das Kind geboren hat, ist automatisch die Mutter. ABER wenn man es bei einem Mann anfechten kann, dann muss das doch auch bei einer Frau möglich sein. Mir geht es um die Frage, ob das Kind "ordnungsgemäße Zustände" herstellen kann.


Felica

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Ja, deutsches Recht. Kind ist aber im Ausland geboren. Die haben halt einen Fehler dort gemacht bei der Ausstellung der Urkunden, so ist das wohl aufgeflogen. Aber doch irgendwo krass. Immerhin ist das Kind zu 100% genetisch von dem Ehepaar, die Leihmutter nichts weiter wie ein Brutkasten. Dagegen wie gesagt konnte die Ehefrau nichts machen. Ist ja mittels Gentest leicht klärbar. Ich bezweifel das es anders aussehen würde wenn das Kind das versuchen würde das zu klären. Vaterschaft kein Ding, Mutterschaft dagegen sehr unwahrscheinlich. Gibt ja mitunter wenige Fälle wo nach dem Tod eines Mannes erst durch die Kinder die Vaterschaft nachträglich festgestellt wird. Aber extrem schwer weil wes dafür stichhaltige Beweise im Vorfeld geben muss.


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