Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab welcher Umgangsdauer Kindesunterhaltskürzung( Wegfall???

Frage: Ab welcher Umgangsdauer Kindesunterhaltskürzung( Wegfall???

Mitglied inaktiv

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hallo, der vater meines sohnes (3) zahlt aus eigens erfundenen Gründen nicht den vollen kindesunterhalt von 199 euro. er beruft sich auf aussagen des JA, welches ihm mitteilte das er bei seinem umgang den er ausübt eigentlich gar nix mehr zahlen müsste das es über das Maß des "normalen" hinausgeht. Er hat den Kleinen eine Nacht die Woche (und die dazugehörigen halben Tage) und jedes 2.WE von Freitag Nachmittag bis Sonntag abend (Vereinbarung übers JA). Jetzt bin ich mir unsicher ob das stimmt und ob ich es trotzdem wagen kann den Unterhalt festsetzen zu lassen.... . Was heisdst denn überhaupt "mehr als normaler" Umgang. Okay, er kleidet ihn auch für die Zeit wo er beim vater ist ein usw., aber das verlangt keiner.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt den Betreuungsunterhalt, den leisten Sie, und den Barunterhalt, den leistet er. Die Kosten gehen ja schließlich über Essen hinaus! Mit anderen Worten: er muss trotzdem zahlen! Erst wenn das KInd mal mind. die halbe Zeit bei ihm wäre, hätte er recht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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ja normalerweise hebt sich ( wenn man glück hat ) der ku auf, wenn man ein 50:50 wechselmodell lebt. habe nun aber gehört, daß beim 30:70 umgang auch schon der ku gemindert werden kann....!? darüber habe ich leider nur das aktenzeichen vom OLG münchen.... *fragendguck* grüße, sandra


Mitglied inaktiv

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und da frag ich mich ob ich dann nicht lieber das nehm was er freiwllig zahlt und meine klappe halte.....


Mitglied inaktiv

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Erkundige dich doch mal beim Jugendamt (Unterhaltsvorschusskasse), die muessen das doch am besten wissen. Kannst ja allgemein fragen ("Was waere, wenn..."), ohne konkrete Angaben. Gruss, harmony in der gleichen Situation


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