Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann "muss" der KiGa das Jugandamt einschalten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ab wann "muss" der KiGa das Jugandamt einschalten?

Bananenmama

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Hallo Frau Bader, am letzten Tag vor den Weihnachtsferien haben wir unsere Jungs aus dem KiGa genommen, da wir nicht mehr das Gefühl hatten, dass es unseren Kindern dort gut tut. Jetzt hatten wir vor 2 Wochen Besuch vom Jugandamt, der KiGa hätte gemeldet, dass unsere Kinder nicht "ausreichend versorgt" seien. - Bei uns ist alles in Ordnung, nur sind wir jetzt wirklich sauer, da wir schwer davon ausgehen, dass der KiGa uns aus "Rache" gemeldet hat. Gestern erführ ich von einen Bekannten, dass nun die Leiterin des KiGas behauptet sie hätte das JA einschalten müssen, da sie gewusst hätte, dass unsere Kinder (noch ) keinen anderen KiGa-Platz haben. Sie müsse das JA einschalten weil die Kinder zu Hause versorgt werden! Ich kann das ehrlich gesgt nicht glauben. Stimmt das?? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich gibt es keine Pflicht zum Kindergartenbesuch. Es gibt aber Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz, wo es heißt: Der Kindergarten soll in dem Jahr, welches der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, möglichst von allen Kindern besucht werden. Hierauf wirken die Träger der öffentlichen Jugendhilfe hin (Kindertagesstättengesetz). Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Es gibt in Deutschland keine Kindergartenpflicht ! Eine Freundin hat ihren Sohn vor einigen Monaten auch abgemeldet, weil sie nicht zufrieden war, da kam auch keiner. Lass Dich nicht beirren, das Jugendamt muss Hinweisen nachgehen, was ja auch gut so ist.


Pamo

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Selbstverständlich ist das hanebüchener Unsinn. Das Jugendamt wäre auch nicht tätig geworden, wenn die Kitaleiterin lediglich gesagt hätte, dass die Kinder keinen Kindergartenplatz haben. Da muss sie schon auf eine Gefährdung des Kindswohls hingewiesen haben. Ich würde dieser Kindergartenleiterin einen Brief von meinem Anwalt schreiben lassen, in dem sie zur Unterlassung aufgefordert wird und Mitteilung gemacht dass du dir vorbehältst dich gegen Verleumdung mit gerichtlichen Schritten zu wehren. Eine Kopie davon ginge an ihren Vorgesetzten und eine Kopie ans Jugendamt für meine Akte. ;)


Pamo

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Bananenmama

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Vielen Dank für die Antworten! Ich hatte heute morgen schon ein Telefonat mit JA und mit der Kindergarteaufsicht. Es ist bei uns keine Pflicht, man sollte das Jahr vor der Schule in den KiGa (das ist nächstes Jahr) und auch wenn ich den Brief vom KiGa nicht lesen darf, habe ich doch erfahren, dass es nicht darm ging, dass unsere Kinder momentan nicht in den KiGa gehen, es steht wohl mehr drin, sonst hätte sich die Dame vom JA garnicht auf den Weg gemacht. Akteneinsicht können wir nicht fordern, da es von uns keine Akte gibt. LG


Elisa-Lotta

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Hallo, Informationen über die Richtigkeit des Vorgehens der Kita erhalten und ggf. Beschwerde einreichen kannst Du beim Landesjugendamt. Falls ihr in die Kita nicht zurück wollt ist das eine gute Gelegenheit das Jugendamt nun in eurem Sinne zu nutzen, denn die Mitarbeiterin sollte gemerkt haben, dass es zwischen Euch und der Kita-Leitung ein heftiger Konflikt vorliegt. Ihr könntet so versuchen mot JA Hilfe einen Platz in einer anderen Kita zu bekommen. Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie viel Kontakt zu Gleichaltrigen haben und lernen sich in andere Strukturen als Zuhause anzupassen, das bereitet sie gut auf den Schulstart vor.


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