Mitglied inaktiv
War am Anfang meiner SS wegen Blutungen 2 Wochen krank geschrieben. Dann ging ich normal wieder arbeiten, bis letzten Montag. Seitdem bin ich nun wegen meines hohen Blutdrucks krank geschrieben. Ab wann würde ich Krankengeld bekommen. Hätte ich noch 2 Wochen oder 4 Wochen krank sein gut? Also zählen die ersten beiden Wochen zu den 2. beiden Wochen dazu, oder gilt ab der neuen Au die Frsit von 6 Wochen erneut, da ja ein anderen Grund der AU? Für ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. Anne
STIMMT
Mitglied inaktiv
ab jeden tag, den du nach der krankschreibung wieder arbeiten gehst, zählt die frist von 6 wochen neu. warum lässt du dich nicht arbeitsunfähig schreiben? da bekommst du bis zum ende dein normales gehalt, also kein krankengeld.
Mitglied inaktiv
Hallo, genau darum geht es ja, weil mein FA meint er könne mich zuerst nochmal krank schreiben bevor er das BV ausstellt. Dankeschön Anne
Mitglied inaktiv
Hallo Nici, das ist falsch: wenn man innerh. von 3 Jahren an der gleichen Krankheit erkrankt und AU wird, zählt das zusammen! Ich schätze auch, daß die ganzen "Zipperlein" unter schangerschaftsbedingt zusammengefasst werden und deshalb schon nach insges. 6 Wochen das Krankengeld beginnt. Frage die Krankenkasse! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo, meine Vorrednerin hat Recht. Mir gings in meiner ersten SS genauso. War erst egen Blutungen 4 Wochen krank, bin dann wieder arbeiten und später auch wegen hohen Blutdruck krank. War dann ziemlich erstaun als man mir nach 2 Wochen dann sagte nun sei dir KK zuständig fürs Zahlen. Mein Gyn meinte dann da beide Krankschreibungen aus Gründen der SS waren sei das so rechtens. LG
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