ClaudiaStern1515
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Krankengeld. Bislang war ich in den vergangenen 18 Monaten wie folgt krankgeschrieben: A) 1 Woche Grippaler Infekt mit dem Code J06 9G B) 1 Woche Grippaler Infekt mit dem Code J06 9G und Z34G C) 2 Wochen Erschöpfungssyndrom mit den Codes F48.0G, R55Z und Z34G Während B) und C) war ich bereits schwanger, daher sind wohl beide Atteste zusätzlich mit Z34G für „Beobachtung einer normalen Schwangerschaft“ versehen. Mein Mutterschutz beginnt in 3 Monaten. Meine Sorge ist, dass weitere Krankschreibungen dazukommen könnten. Daher meine Frage: Muss ich mit Krankengeld rechnen, wenn ich insgesamt länger als 6 Wochen, jedoch aufgrund verschiedener Symptome krankgeschrieben werde, bei denen aber immer Z34G auf dem Attest vermerkt ist? Sprich, werden unterschiedliche Symptome, wegen derer ich während einer Schwangerschaft krankgeschrieben werde, addiert, weil sie dieselbe „Ursache“ haben? Der grippale Infekt hatte ja zum Beispiel nichts mit der Schwangerschaft zu tun, er fiel nur in die Zeit und wurde daher mit Z34 G gekennzeichnet, ist das korrekt? Meiner Auffassung nach muss ich erst mit Krankengeld rechnen, wenn ich wirklich wegen ein und der selben Sache insgesamt länger als 6 Wochen krank geschrieben bin, zum Bsp. 7 Wochen Rückenschmerzen während der Schwangerschaft. Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Herzliche Grüße
Hallo, für die Berechnung der sechs Wochen Frist werden Krankheiten mit gleichem Code addiert. Beobachtung einer normalen Schwangerschaft bedeutet ja keinen der Erkrankung. Liebe Grüße NB
cube
Sind die krankschreibenden denn in direkter Folge ausgestellt worden, also Fokge-AU‘s oder warst du zwischendurch arbeiten? Die 6 Wochen meinen ja 6 Wochen am Stück.
ClaudiaStern1515
Ich war zwischendurch immer arbeiten. Es waren keine Folgeatteste. Meiner Meinung nach wird die Zeit auch addiert, zum Bsp. 3 Wochen wegen Rückenschmerzen, dann arbeiten gehen, dann noch mal 4 Wochen Rückenschmerzen und man fällt ins Krankengeld. VG
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