Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann Elternzeit bei Auslandsadoption?

Frage: Ab wann Elternzeit bei Auslandsadoption?

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Sehr geehrte Frau Bader, wir werden ca. Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres ein Kind aus Südafrika adoptieren. Die Elternzeit beginnt ja mit "Inobhutnahme", d.h. in Südafrika am Tag nach der Ankunft. Wir halten uns dann 2 Wochen dort auf. Wann muß ich den Erziehungsurlaub beim AG beantragen? Wir bekommen ca. 10 Wochen vor Abflug einen Hinweis, daß wir ein Kind bekommen, müssen dann 8 Wochen Widerspruchsfrist der Mutter abwarten, erhalten aber den offiziellen Kindervorschlag erst ca. 2 Wochen vor Abflug. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2002. Wenn dieser nicht verlängert wird, beabsichtige ich, im Dezember komplett Urlaub zu nehmen. Wenn wir nun in 12/02 das Kind bekommen, kann ich den Erziehungsurlaub auch erst ab 01.01.03 beantragen oder verfällt dann irgendetwas? Ab 01.01.03 müsste ich mich dann arbeitslos melden, um meinen späteren Anspruch nicht zu verlieren? Danke für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sirba, eigentlich 8 Wochen, man kann aber in Ausnahmefällen, wenn es nicht eher planbar ist, bei Adoptionen die Frist verkürzen. Ich rate dazu, dass mit dem Ag zu besprechen und evtl. mit der zuständigen Erziehungsgeldstelle Rücksprache zu nehmen. Sie können den EU auch erst später nehmen, dann ist die Frist 8 Wo. Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also eine Unterbringung für das Kind haben. Gruß, NB


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