Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ab 24.Mai Elternzeit zuende und wieder ss

Katlhu

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Schönen guten Tag. Ich hab im Mai 2013 unsere Tochter zur Welt gebracht. War nach einem Jahr wieder für drei Tage arbeiten. Durch längere Zeit krank bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Diese endet am 24.Mai. Ich bin aber jetzt schwanger und bekomme ein Berufsunfähigkeit. Ich hab seit November 2015 kein Gehalt bekommen wegen Elternzeit. Von wem bekomme ich denn dann ab Ende Mai Geld wenn ich ein BV habe? Muss ich mich arbeitslos melden und was muss ich tun? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ bekommen Sie wieder vollen Lohn - auch bei einem BV. Liebe Grüsse NB


malini

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Du kannst ja nur Elternzeit haben, wenn du nen AG hast - bist du derzeit in einem Arbeitsverhältnis, das wegen der Elternzeit ruht?


Katlhu

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Ja habe einen Arbeitgeber.


malini

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Dann reichst du das BV einfach beim AG ein (am Besten bald, dass er auch planen kann) und bekommst von ihm das Geld entsprechend dem Vertrag, den du mit ihm hast.


Katlhu

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Den Vollzeit Vertrag oder das Geld vor der zweiten Elternzeit? Hab nur nen unterschriebenen Vollzeitvertrag und das andere nach der Geburt mit den drei Tagen war nur mündlich und dann hab ich halt so gearbeitet.


Sternenschnuppe

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Dann bekommst Du ab Ende Elternzeit den Vollzeitlohn im BV. So würdest Du ja auch nach aktuellem Vertrag verdienen. Schnell kannst Du das nicht einreichen, da es in der Elternzeit kein BV gibt. Aber danach sofort. Mündlich kannst Du den AG darüber schon informieren.


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