Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

7 wochen Frist für Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 7 wochen Frist für Elternzeit

Maiknall

Beitrag melden

Hallo, ich verstehe es leider immernoch nicht.ahhhhhhh...... Also mein Mann möchte den zweiten und den dritten Lebensmonat in Elternzeit gehen, da es so am besten mit der Arbeit passt(wahrscheinlich). Nun meine Frage, wenn der ET am 14.10.12 ist muss er den Antrag für den zweiten und dritten Monat ja schon vor der Geburt stellen, wegen der 7 Wochen.Richtig? Also schreibt er in den Antrag das er gerne vom 14.11 bis zum 13.11 und vom 14.12.12 bis zum 13.01.2013 in Elterneit gehen würde. Oder reicht es zu schreiben das der ET am 14.10.12 ist und er den zweiten und dritten Lebensmonat in Elternzeit gehen will. Was mich so durcheinander bringt ist das der echte Geburtstermin ja noch nicht absehbar ist. Oder ist es völlig nebensächlich? ICh hoffe meine Gedanken sind zu verstehen. Danke für´s lesen und antworten!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, erstellt den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber und beantragt den zweiten und dritten Monat, ansonsten schreibt er das voraussichtliche Geburtsdatum hinein.. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, er schreibt rein: Hiermit nehme ich 2 Monate Elternzeit (2. & 3. Lebensmonat) für mein Kind xyz. Voraussichtlich vom 14.11.2012 - 13.01.2013. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, er schreibt rein: Hiermit nehme ich 2 Monate Elternzeit (2. & 3. Lebensmonat) für mein Kind xyz. Voraussichtlich vom 14.11.2012 - 13.01.2013. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, am 24. Juni sollte meine Teilzeit in Elternzeit beginnen (wurde so von mir beantragt zusammen mit der Anmeldung zur Elternzeit und nicht seitens des AG widersprochen). Im Mai sollte die Eingewöhnung meiner Kleinen in der Krippe beginnen, was jetzt leider aufgrund der aktuell noch bestehenden Schließungen wohl immer unwah ...

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Dennoch beschäftigt mich noch die Frage, ob es vom Gesetz her möglich ist die Teilzeit in Elternzeit wieder durch mich zu kündigen und welche Frist hierfür gelten würde? Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe für meine Tochter zwei Jahre Elternzeit ab Geburt beantragt. Diese Elternzeit endet nun zum 15.06.2020. Ab 16.06.2020 sollte ich wieder arbeiten. Nun möchte ich doch lieber meine Elternzeit verlängern und bis zum dritten Lebensjahr verlängern. Allerdings habe ich jetzt die 7 Wochenfrist versäumt. Kann der Arbei ...

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 11.03.18 geboren. Mein Mann hat bisher keine Elternzeit in Anspruch genommen und möchte gerne ab dem 14.09.20 für 1 Jahr Elternzeit nehmen. Da die Elternzeit teilweise in das 4. Lebensjahr unserer Tochter fällt stellen sich uns folgende Fragen: 1. Müssen wir den Arbeitgeber 7 oder 13 Wochen vorhe ...

Sehr geehrte Frau Bader, Der mutmaßliche Entbindungstag unseres Kindes ist am 2.6.21. Wann kann mein Partner frühestens die Elternzeit beantragen , damit ein Kündigungsschutz besteht? Um ein genaues Datum wäre ich sehr dankbar.

Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist 2014 geboren und ich möchte nun zeitnah meine noch restlichen Elternzeit Monate (7 Monate sind übrig) beantragen und vor dem 8. Geburtstag doch noch nehmen. Frage 1: Beträgt die Frist gegenüber dem Arbeitgeber nun 13 Wochen oder 7 Wochen bzgl.der Elternzeit Anmeldung? Ich hatte gelesen, dass wenn das Ki ...

Hallo, Ich habe für zwei Jahre EZ beantragt. Sofern ich verlängern möchte, welche Frist gilt? Danke

Guten Tag Frau Bader, aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes. Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem ...

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 7 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Der Elternzeitbeginn soll in 4 Monaten sein. Es handelt sich um den dritten EZ Abschnitt und er liegt zwischen dem 3-8 Lebensjahr Daher könnte er theoretisch vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bisher habe ich noch keine Bestätigung vom Arbe ...