Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre kompetente und zügige Hilfe, Sie sind immer eine super "erste Anlaufstelle". Derzeit bin ich in Elternzeit mit Kind 1 (noch bis Mai 2011), werde ab Okt einen MiniJob anfangen als Tagesmutter. (Habe aber parallel einen festen Vertrag bei meinem normalen Arbeitgeber) Im Juni 2010 kommt dann Kind 2, wie sieht es mit dem Elterngeld aus? Zählt der MiniJob? (Oder 300 € plus Geschwisterbonus?) Ich kann das als Tagesmutter auch als selbstständige Tätigkeit anmelden, würde das etwas wegen des späteren Elterngeldes ändern? (ich müsste halt mehr Steuern zahlen und es wäre defintiv komplizierter) Kann ich parallel selbstständig sein und noch einen festen Arbeitsvertrag haben??? DAAAANKE! Emily
Hallo, der Minijob zählt mit, es wird sich aber nichts wesentliches ändern. Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner. Wenn Sie selbständig arbeiten und mehr netto verdienen, bekommen Sie auch mehr EG Liebe Grüsse, NB
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