Mitglied inaktiv
Hallo, bin das erste Mal schwanger. Mein Chef verzichtet nicht gerne auf mich als Buchhaltungskraft. Allerdings möchte ich mind. 1 Jahr Elternzeit nehmen. Nun hat er angefragt, ob ich nicht evtl. auf 400 € bei ihm arbeiten wolle/könne. Meine Frage nun: Wird ein Verdienst von 400 Euro auf das Elterngeld (wären wohl ca. 700 €) angerechnet, so daß vom Amt nur noch ca. 300 € gezahlt werden würden ? Ähnlich bei meinem Mann: er ist vollzeitbeschäftigter Handwerker und beabsichtigt 2 Monate Elternzeit im Winter zu machen. Nebenher fährt er aber noch auf 400 €-Basis LKW. Würde der doritge Verdienst auch auf seinen Eltergeldanspruch angerechnet werden ? Schon jetzt, vielen Dank für die Bemühungen/Antwort. LG, Rike
Hallo, es bleiben im Zweifel die 300 € Sockelbetrag! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Kann mir die Frage wohl fast selbst beantworten - hab unten weiter bei "Zuverdienst" gesehen, daß ab dem 1. Euro alles angerechnet wird. Naja, da müssen die beiden Männer (Mann&Chef) mit leben müssen :-)
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