Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3. Jahr EZ übertragen Fristen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3. Jahr EZ übertragen Fristen

Mimi_02

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Hallo Frau Bader, folgende Fakten: Am 6.3.13 ist mein erstes Kind zur Welt gekommen - ich habe bisher 2 Jahre EZ beantragt und arbeite seit ein paar Monaten in TZ in EZ - dies läuft bis zum 5.3.15. Jetzt bin ich wieder schwanger - Termin 26.4. - daher würde der Mutterschutz am 14.3. beginnen. Dazu diese Frage: Ich habe vor, das 3.Jahr EZ von meinem ersten Kind auf einen Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr übertragen. Nach Ende der ersten EZ würde ich dann die 9 Tage bis zum MuSchu voll arbeiten. Bis wann muss ich den Antrag auf Übertragung der EZ stellen?Muss ich dann gleich angeben wann ich dieses 3.Jahr nehmen will? Ich hatte vor erst den Antrag auf Übertragung zu stellen und erst später mein SS bekannt gebe - oder mache ich das besser gleichzeitig? Fürchte dass dannnmein AG der Übertragung nicht zustimmt und ich will wegen 9 Tagen nur ungern die kompletten 12 Monate verlieren. vielen Dank für ihre Antwort. Mimi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe das Problem nicht. Sie sind ja sowieso bei der Übertragung auf seine ZUstimmung angewiesen - deer einzige UNterschied ist, das er vllt. sauer ist und deshalb ablehnt. Den Antrag müssen Sie eigentlich erst 7 Wochen vor Beginn stellen. Liebe Grüße NB


Mimi_02

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Ich gebe zu die Frage ist etwas falsch gestellt: 1. Muss ich beom Antrag auf Übertragung gleich angeben wann ich die 12 Monate nehmen will? 2. Muss ich gleich beim Antrag auf Übertragung angeben ob ich dann in TZ will? 3. Wenn 1. = nein, gilt dann wieder die 7 Wochen Frist zur Ankündigung der EZ? 4. Wie wird das EG beim 2? Kind berechnet? Auf Basis der TZ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein 2. Nein 3. Ja 4. Nach dem Verdienst der letzten1 2 Mo. ohne die Monate mit bezug von MG und EG. Liebe Grüße NB


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